Maßgeblichkeitsprinzip welches recht ist maßgeblich steuer handelsrecht
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Maßgeblichkeitsprinzip: Welches Recht ist nun maßgeblich? Steuer- oder Handelsrecht?
Noch was gutes gefunden:
"Grundsätzlich ist die Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz maßgeblich."
Quelle:http://www.finanzxl.de/lexikon/Handelsbilanz__determiniert_Steuerbilan.html
Tja, verwirrende Materie kann deine Frage gut verstehen. Ich versuche es mal zu erklären.
Die Steuerbilanz wird von der Handelsbilanz abgeleitet - und Ausgangspunkt für die Maßgeblichkeit bildet §5 Abs. 1 EStG. Man geht von der formellen Maßgeblichkeit aus die besagt, dass die Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz zu gelten haben - es sei denn es gibt Einschränkungen durch steuerliche Vorschriften.
Wie wirkt sich das dann konkret aus.
Hat man sowohl im HGB als auch im EStG zwingende Vorschriften muß man unterscheiden inwieweit sie kollidieren. Ein Beispiel wäre also die Drohverlustrückstellung. In der HB ist sie passivierungspflichtig nach §249 HGB und in der StB ist sie verboten nach § 5 Abs. 4a EStG. In diesem Fall ergibt sich also eine Durchbrechung der Maßgeblichkeit. In diesem Fall weicht die Steuerbilanz dann von der Handelsbilanz ab.
Ich hoffe, es ist jetzt klarer geworden