Ladenschlussgesetz neue öffnungszeiten
Ladenschlussgesetz
Gesetz über den Ladenschluss
in der Fassung vom 2. 6. 2003, die gesetzliche Regelung der Öffnungszeiten für Verkaufsstellen. Ausgenommen von den allgemeinen Öffnungszeiten sind Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen und Flughäfen. Für Kur- und Erholungsorte und solche Orte, die in der Nähe der Bundesgrenzen liegen, sind erweiterte Öffnungszeiten möglich. Seit 1996 dürfen Ladengeschäfte montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr öffnen, seit Mitte 2003 auch samstags von 6 bis 20 Uhr. Verkaufsstellen von Backwaren dürfen werktags ab 5.30 Uhr öffnen, sonntags für drei Stunden. Der Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften ist an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 13 Uhr gestattet. Für bestimmte Waren sind Ausnahmeregelungen durch Rechtsverordnung festgelegt. - In Österreich ähnliche Regelungen.
© Wissen Media Verlag
Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos