Ist überwachungsstaat kein rechtsstaat
Ein Überwachungsstaat ist eher ein Rechts-Staat
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Ist Überwachungsstaat = kein Rechtsstaat?
Totale Überwachung bedeutet Freiheitsentzug.
Also ist das Recht auf Freiheit beschnitten,
ergo kein Rechtsstaat.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. Benjamin Franklin
Wenns der Scheuble in ein Gesetz gegossen kriegt, ist das dann trotzdem ein Rechtsstaat.
Mein Verständnis vom Rechtsstaat ist die Bürgergesellschaft. Dort sind die pflichten und Beschränkungen so gestaltet, dass sie die freiheit des Einzelnen so wenig wie möglich beschneiden, damit das Gemeinwesen funktionieren kann und der Staat sind auch wesentliche Aufgaben konzentriert. Ein Überwachungsstaat, selbst wenn er per gesetz errichtet wird, ist kein Rechtsstaat.
Kurzum: Ein Rechtsstaat sichert jedem Bürger seine Rechte.
Alle Grundrechte müssen eingehalten werden, damit die Beichnung Rechtsstaat Verwendung finden kann. Hier sind die Grundrechte:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf
Eine totale Überwachung des Bürgers, also ein Überwachungsstaat, wird dem wohl widersprechen. Kommt aber vom Grad der Überwachung an.
Bezeichnung, meine ich natürlich
. sorry, passiert.
Das wichtigste Grundgerüst unseres gesellschaftlichen Daseins bildet das Grundvertrauen in Recht & Ordnung in der Verantwortung des Staates, in dessen Obhut wir uns vertrauensvoll begeben. Zur Verantwortung des Staates gehört auch im Interesse aller Schützlinge, die Spreu vom Weizen zu trennen. Damit dies gelingen kann, kommt den Instrumenten zur Informationsbeschaffung eine große Bedeutung zuteil. Da dieser Staat gut ist und wir Zuversicht zur Rechtschaffenheit des besagten Gebildes haben, kann das Gemeinwohl eine gewisse Priorität gegenüber individuellen Rechten genießen.
Das Wesen des Rechtstaates beschreibt sich doch so, dass sich das Handeln der Verwaltung nach Gesetzen richtet und dieses Handeln durch Gerichte überprüft werden kann. Folglich wäre auch ein gedachter Überwachungsstaat ein Rechtsstaat. Die Frage dann wäre aber, ob das keine Perversion des Rechtsstaates wäre, zumal ja auch bei den Nazis grundsätzlich alles Handeln auf Gesetzen oder Verordnungen beruhte, die dann von den Anwendern nochmals verbösert wurden.