Ist sinnvoll agenturnamen schützen

Oder reicht die Internet-Domain? Oder muss doch das Patentamt herhalten? Und gibt es da noch andere Möglichkeiten, einen Namen rechtlich zu schützen?

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1727 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Ist es sinnvoll einen Agenturnamen zu schützen?

Ein Agenturname ist als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Markengesetz i.V.m. § 12 BGB geschützt. Der Schutz entsteht ab Ingebrauchnahme des Namens. Einer Eintragung oder Anmeldung bedarf es nicht. Der Name muss Unterscheidungskraft haben, um schutzwürdig zu sein. Wenn das Unternehmen nur lokal begrenzt tätig ist, kann es sein, dass der Name dann im Zweifelsfalle auch nur eine lokal begrenzte Schutzwirkung entfaltet.
Bei Kaufleuten, die ins Handelsregister werden, ist die Ingebrauchnahme des Namens durch die Eintragung ins Handelsregister belegt. Die Handelsregistereintragung kann aber auch Nachteile haben. Erfordert das Unternehmen keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb , dann entsteht mit einer Eintragung ins HR Kaufmannseigenschaft. Das hat als Folge z.B. die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, Wegfall bestimmter Schutzrechte im Geschäftsverkehr und noch einiges andere. Nicht immer ist das vom Unternehmer gewünscht.
Wenn durch ein Zeichen nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch dessen Produkte und/oder Leistungen gekennzeichnet werden sollen, dann handelt es sich dabei um eine Marke. Eine Marke ist erst dann geschützt, wenn sie in das Markenregister eingetragen ist. Die Schutzwirkung entfaltet sich dann deutschlandweit.
Während bei einem Unternehmenskennzeichen die Recherche, ob das Zeichen nicht vielleicht schon jemand anderes verwendet, etwas kompliziert sein kann, ist die Markenrecherche relativ einfach.
Auf dieser Seite kann man nach allen eingetragenen Marken suchen:
https://dpinfo.dpma.de/
Eine Markeneintragung kostet ca. 300 Euro an Gebühren.
Eine angemeldete Internet-Domain hingegen entfaltet allein i.d.R. noch keine Schutzwirkung, wenn nicht die o.g. Bedingungen für Marken- oder Namensschutz erfüllt sind.
Das Patentamt ist nur zuständig für den Schutz einer technischen Erfindung.
ins handelsregister eintragen lassen!
schon ist er geschuetzt.


internet
Stoiber-Stilblüten

- wovon ich spreche meine Damen und Herren, ich weiß, wie es ist Mutter von 4 kleinen Kindern zu sein." Zur Debatte um v. -


wirtschaft
Arbeiten im Marketingbereich - Welche Berufe kommen für mich in Frage?

- Gibt es da feste Berufsbezeichnungen? Ich weiß nicht so recht wonach ich mich informieren soll wenn ich nicht genau weiß -- Betriebswirtschaft zu studieren aufgrund meiner vorherigen wirtschaftlichen Ausbildung. Im Moment denke ich das ich gerne im -- Point of Sales und beraten. Der Bereich Online Marketing ist da schon ein wenig differenziert. Man hat es hier in der -


recht
Ist dieser Vertrag gültig?

- Unterschrift der Agentur gegeben. Allerdings hast du ein Recht darauf, dass Dir diese Agentur ein Exemplar des gegengezeichneten -- Gegenzeichnung versandten Vertragsexemplares vorlegen kannst. Das ist doch mal eine richtige Antwort.! ^^ Ja. Wenn Du keine Kopie -