Ist sinnvoll agenturnamen schützen
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Ist es sinnvoll einen Agenturnamen zu schützen?
Ein Agenturname ist als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Markengesetz i.V.m. § 12 BGB geschützt. Der Schutz entsteht ab Ingebrauchnahme des Namens. Einer Eintragung oder Anmeldung bedarf es nicht. Der Name muss Unterscheidungskraft haben, um schutzwürdig zu sein. Wenn das Unternehmen nur lokal begrenzt tätig ist, kann es sein, dass der Name dann im Zweifelsfalle auch nur eine lokal begrenzte Schutzwirkung entfaltet.
Bei Kaufleuten, die ins Handelsregister werden, ist die Ingebrauchnahme des Namens durch die Eintragung ins Handelsregister belegt. Die Handelsregistereintragung kann aber auch Nachteile haben. Erfordert das Unternehmen keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb , dann entsteht mit einer Eintragung ins HR Kaufmannseigenschaft. Das hat als Folge z.B. die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, Wegfall bestimmter Schutzrechte im Geschäftsverkehr und noch einiges andere. Nicht immer ist das vom Unternehmer gewünscht.
Wenn durch ein Zeichen nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch dessen Produkte und/oder Leistungen gekennzeichnet werden sollen, dann handelt es sich dabei um eine Marke. Eine Marke ist erst dann geschützt, wenn sie in das Markenregister eingetragen ist. Die Schutzwirkung entfaltet sich dann deutschlandweit.
Während bei einem Unternehmenskennzeichen die Recherche, ob das Zeichen nicht vielleicht schon jemand anderes verwendet, etwas kompliziert sein kann, ist die Markenrecherche relativ einfach.
Auf dieser Seite kann man nach allen eingetragenen Marken suchen:
https://dpinfo.dpma.de/
Eine Markeneintragung kostet ca. 300 Euro an Gebühren.
Eine angemeldete Internet-Domain hingegen entfaltet allein i.d.R. noch keine Schutzwirkung, wenn nicht die o.g. Bedingungen für Marken- oder Namensschutz erfüllt sind.
Das Patentamt ist nur zuständig für den Schutz einer technischen Erfindung.
ins handelsregister eintragen lassen!
schon ist er geschuetzt.