Entschädigung nach haftpflichtschaden

Mein Patenkind hat unseren LCD Fernseher durch einen wurf der WII Fernbedinung zertört Der Fernsher hat vor genau einem Jahr 1.100,- Euro gekostet. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 887,50 Euro.Die Generische Versicherung will mich jetzt mit 760,- Euro abspeisen. Es wurde weder eine Originalrechnung von mir verlangt, noch wurde nachgefragt, ob das Gerät repariert werden soll. Aufgrund des Alters von genau einem Jahr, kann ich da keine Neuwert Entschädigung erwarten? Kennt sich jemand hier aus?

2 Antworten zur Frage

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Entschädigung nach einem Haftpflichtschaden

Dir wird nur der Momentanwert erstattet.
Schick ne Kopie des Kostenvoranschlages an die Versicherung und verlang eine Regulierung des Schadens.
Sollte der Schaden teurer sein als der Restwert krichste nur den Restwert.
Wie bei den Autos.
Oben genannte Antwort stimmt fast, es handelt sich aber nicht um den restwert, sondern um den wiederbeschaffungswert. Der restwert ist der Wert, was die beschädigte Sache nach dem Schaden noch hat.
Dieser Wiederbeschaffungswert wird erstattet. Eine Neuwertentschädigung gibt es bei einem einen Jahr alten TV-Gerät nicht mehr, da es halt nicht mehr als neuwertig zu sehen ist.
Ist eine Reparatur billiger als der Wiederbeschaffungswert, werden natürlich nur die Reparaturkosten erstattet.


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