Arbeiter jahreseinkommens zuzahlungen arzt rezepte ausgeben wie ist studenten
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Arbeiter müssen doch nur 2% ihres Jahreseinkommens für Zuzahlungen beim Arzt und Rezepte ausgeben? Wie ist das bei Studenten?
Es gibt eine Belastungsgrenze:
Wer zwei Prozent seines Brutto-Einkommens in einem Kalenderjahr zugezahlt hat, muss darüber hinaus keine weiteren Zuzahlungen leisten. Für Chroniker liegt die Grenze bei einem Prozent. Die Betroffenen müssen ihre bisherigen Zuzahlungen der Krankenkasse nachweisen und bekommen dann eine Befreiungsbescheinigung ausgestellt.
mehr:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,2289870,00.html
Fiktives Brutto berechnet
Die Belastungsgrenze wird allein nach dem Brutto-Einkommen geregelt. Zusätzlich ist festgelegt, wie die Grenze bestimmt wird, wenn Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II bezogen werden. Nicht geregelt aber ist die Bestimmung der Belastungsgrenze für die Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie ALG I oder Krankengeld.
Einige GKV, darunter die Barmer und die AOK, rechnen aus dem ALG I ein so genanntes fiktives Brutto-Einkommen hoch. Die Belastungsgrenze wird dann auf Basis dieses fiktiven Brutto-Einkommens berechnet und liegt so höher als bei einer Berechnung auf Basis des eigentlichen Arbeitslosengeldes.
Gerichte uneins
Bislang haben verschiedene Sozialgrichte und Landessozialgerichte die fiktive Berechnung unterschiedlich beurteilt: sowohl für die Versicherten, als auch für die Kassen. Da die unterlegenen Kassen nach den Entscheidungen der Landessozialgerichte nicht in die nächste Instanz gegangen sind, gibt es noch keine Entscheidung des Bundessozialgerichts. Allein ein Urteil des Bundessozialgerichts wäre für alle Kassen verbindlich. Bis es zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommt, können Betroffene Widerspruch einlegen und, wenn nötig, klagen.
Wer arbeitslos wird, sollte seine Krankenkasse fragen, wie sie es mit der Berechnung der Zuzahlungsgrenze hält und gegebenenfalls zu einer Kasse wechseln, die auf die fiktive Hochrechnung verzichtet. Denn unter den Krankenkassen gibt es keine einheitliche Linie. Deswegen haben sich die Kassen mit der Bitte um Klärung an das Bundesgesundheitsministerium gewandt. Das Ministerium wiederum möchte nicht aktiv werden und verweist auf die Unabhängigkeit der Krankenkassen.
Da BAFÖG nicht als EInkommen gilt für die Berechnung der Belastungsgrenze gilt bei Studenten eine Belastungsgrenze von ca 80€, falls chrinisch Krank die hälfte davon.
Ich hab das der AOk mal per Email gefragt und die haben so geantwortet:
Guten Tag Herr XXX,
für Nachricht.
Als Belastungsgrenze wird bei Ihnen der Sozialhilfesatz zu Grunde gelegt, d.h. Sie haben eine Belastungsgrenze von 82,80 EUR. Wenn Sie diese Grenze überschritten haben, können Sie eine Antrag auf Befreiung bei uns beantragen.
Ihrem Serviceteam
Diese 82,80 gelten aber nur wenn man kein Einkommen hat bzw. Bafög oder ALG2 bekommt.
2% gilt für alle. Es gibt eine Ausnahme für chronisch Kranke, die brauchen nur 1% auszugeben.