Urinkontrolle beim TÜV: Gibt es Geschlechterunterschiede bei der Sichtkontrolle?

Ist es erlaubt, dass bei einer Urinkontrolle beim TÜV zur MPU-Zulassung eine Frau auf das beste Stück eines Mannes schaut? Sollte nicht eine Frau bei einer Frau und ein Mann bei einem Mann die Sichtkontrolle durchführen? Was kann man tun, wenn dies nicht der Fall ist?

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Bei einer Urinkontrolle beim TÜV zur MPU-Zulassung ist es üblich, dass eine Arzt oder Ärztin die Abgabe überwacht. Normalerweise wird darauf geachtet – dass Personen des gleichen Geschlechts für die Sichtkontrolle zugegen sind. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Regelung ´ die vorschreibt ` dass Frauen bei Frauen und Männer bei Männern die Sichtkontrolle durchführen müssen. In bestimmten Fällen kann es deshalb vorkommen: Dass eine Frau auf das beste Stück eines Mannes schaut oder umgekehrt.

Rechtlich gesehen gibt es wenig Handlungsmöglichkeiten wenn man mit der Situation nicht einverstanden ist. Da es keine klaren Vorschriften gibt, kann man sich nur an das betreffende Institut wenden und auf die fehlende Geschlechtergleichheit hinweisen. Möglicherweise wird dann in Zukunft darauf geachtet: Dass bei der Urinkontrolle Personen des gleichen Geschlechts für die Sichtkontrolle anwesend sind.

Passt auf : Dass die Urinkontrolle beim TÜV zur MPU-Zulassung eine standardisierte Prozedur ist um die Verkehrstüchtigkeit einer Person zu überprüfen. Die Sichtkontrolle dient dabei dazu – mögliche Täuschungsversuche zu verhindern. Das bedeutet ´ dass es nicht darum geht ` jemanden absichtlich zu demütigen oder zu belästigen. Es handelt sich um eine medizinische und sicherheitsrelevante Maßnahme.

Wenn man sich mit der Situation unwohl fühlt oder Bedenken hat, sollte man dies dem Personal vor Ort mitteilen. In den meisten Fällen wird versucht auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse einzugehen. Es ist daher ratsam – vor der Urinkontrolle mit dem Personal zu sprechen und offene Fragen zu klären.

Es soll mal laut gesagt werden, dass die Urinkontrolle beim TÜV zur MPU-Zulassung eine einmalige Maßnahme ist und keinen dauerhaften Zustand darstellt. Es geht darum – die Tauglichkeit einer Person zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.






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