10 bezahlte ausfalltage beteruung erkrankten kindes kind gesetzlichen anspruch bezahlten tage pro elternteil

Jedem Elternteil stehen 10 Tage zu, die der Arbeitgeber bezahlt. Gibt es dafür einen gesetzlichen Anspruch? Kann ein Arbeitgeber diese Tage verwehren? Unter welchem Umständen können die 10 Tage des einen Elternteiles auf den anderen übertragen werden?

8 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1474 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

10 bezahlte Ausfalltage bei Beteruung des erkrankten Kindes- hat ein Kind einen gesetzlichen Anspruch auf diese 10 bezahlten Tage pro Elternteil?

Es ist gesetzlich verankert das du Anspruch auf diese 10 Tage pro elternteil hast. Der AG hat kein recht dir diese bezahlte Freistellung zu verwehren.
ich muss meine Antwort ergänzen. Natürlich bezahlt nicht der AG sondern die Krankenkasse die Freistellung. Voraussetzung ist ein ärtzliches attest u. es gibt keine andere Person die bei Krankheit des Kindes das Kind pflegen bzw. beaufsichtigen kann.
Das Kind darf nicht älter als 12 J. sein.
404 | kindergesundheit-info.de
Der Verheiratete hat für ein krank geschriebenes Kind Anspruch auf 10 Tage volle Lohnfortzahlung. Bei 2 Kindern gilt das Doppelte - bei mehr Kindern bis maximal 25 Tage.
Der alleinstehende Erziehungsberechtigte hat Anspruch auf 20 Tage, bei 2 Kindern auf 40 Tage und bei mehr Kindern auf maximal 50 Tage.
Diese Festlegung gilt bei der AOK
Da ich bei anderen KK auch schon anderes gelesen habe, gibt es offensichtlich unterschiedliche Regelungen, denn Kostenträger ist in der Regel die Krankenkasse, nur in Ausnahmefällen der Betrieb.
Nicht unbedingz pro Elternteil. Lebt man getrennt und weit auseinander, erhält ein Elternteil alle 20 Tage im Krankheitsfall des Kindes.
Deswegen fragen Arbeitgeber bei der Einstellung eines Alleinerziehers auch gerne,wer sich noch um das Kind kümmern könnte. Weiß man niemanden,stehen die Chancen schlechter.
Übertragen werden kann nichts. 10 Tage sind mir auch ein Rätsel. Meines Wissen gibt es nur 5 je Elternteil und Gesamt 10 Tage
Und ja, einen gesetzlichen Anspruch hast du darauf. Der Arbeitgeber darf das nicht verwehren
10 für Babba.10 für Mama
also insgesamt 20 Tage
SGB 5 - Einzelnorm


kinder
Was sagt man seinen Kindern am besten, wenn sie nachts nicht schlafen können?

- was vor oder erzähle was. Handelt es sich um ein Schulkind, nimm Handy, Schundliteratur weg, schalte den Router ab. -


krankenkassen
Darf der Zahnarzt Patienten verweigern, auch bei starken Schmerzen?

- nicht strafbar wenn er Behandlungen verweigert? Nur bei Kindern mit Zahnschmerzen machen sie eine Ausnahme bei Jugendlichen -


gesetzgebung
Entziehung der Fahrerlaubnis als Strafe

- Gefängnis und Geldstrafe. D.h. das wird von einem Gericht ausgesprochen. Und es geht um Strafen für Straftaten, die gar nichts -- Strafe richtet sich konkret an die, die einen zu kleinen Tagessatz haben. Viele von denen haben gar keinen Wagen. . brauchen -