Schlüsselqualifikation rettungsassistenten
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss. In der Regel wird ein Mindestalter von 18 Jahren verlangt. Auch Personen ohne Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
In der Regel muss vor Ausbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Häufig wird auch ein Immunisierungsnachweis gegen Hepatitis B verlangt.
Schulische Vorbildung - rechtlich
Für die Ausbildung wird vorausgesetzt:
der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
oder
eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
Rechtsgrundlage:
Gesetz über den Beruf des Rettungsassistenten/der Rettungsassistentin
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