Schlüsselqualifikation rettungsassistenten

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss. In der Regel wird ein Mindestalter von 18 Jahren verlangt. Auch Personen ohne Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. In der Regel muss vor Ausbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Häufig wird auch ein Immunisierungsnachweis gegen Hepatitis B verlangt. Schulische Vorbildung - rechtlich Für die Ausbildung wird vorausgesetzt: der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren Rechtsgrundlage: Gesetz über den Beruf des Rettungsassistenten/der Rettungsassistentin

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Schlüsselqualifikation eines Rettungsassistenten