Qualifizierender Hauptschulabschluss in NRW
Was ist der qualifizierende Hauptschulabschluss und wie unterscheidet er sich vom erweiterten Hauptschulabschluss in NRW?
Der qualifizierende Hauptschulabschluss ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein Abschluss der den Schülerinnen und Schülern den Übergang zur Sekundarstufe II also der Oberstufe ermöglicht. Um den qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erlangen, müssen die Schülerinnen und Schüler die Klasse 10 Typ B besucht haben und in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch einen Schnitt von mindestens "befriedigend" (Note 3) erreichen. Zudem müssen sie in den übrigen Fächern ähnlich wie einen Schnitt von mindestens "befriedigend" haben.
Im Gegensatz dazu ist der erweiterte Hauptschulabschluss in NRW nicht mit dem qualifizierenden Hauptschulabschluss gleichzusetzen. Der erweiterte Hauptschulabschluss wird in NRW nach der Klasse 10 Typ A vergeben und setzt andere Anforderungen als der qualifizierende Hauptschulabschluss.
Der qualifizierende Hauptschulabschluss berechtigt die Absolventen zum Besuch der Klasse 11 am Gymnasium (bei G9) oder zum Besuch des 10. Schuljahres am Gymnasium (bei G8). Diese Optionen ermöglichen den Übergang in die gymnasiale Oberstufe was mit dem erweiterten Hauptschulabschluss nicht möglich ist.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Bezeichnung und Anforderungen der Schulabschlüsse in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam – sich konkret über die Voraussetzungen und Möglichkeiten in dem jeweiligen Bundesland zu informieren. In Nordrhein-Westfalen ist der qualifizierende Hauptschulabschluss ein wichtiger Meilenstein für Schülerinnen und Schüler die den Übergang in die gymnasiale Oberstufe anstreben.
Im Gegensatz dazu ist der erweiterte Hauptschulabschluss in NRW nicht mit dem qualifizierenden Hauptschulabschluss gleichzusetzen. Der erweiterte Hauptschulabschluss wird in NRW nach der Klasse 10 Typ A vergeben und setzt andere Anforderungen als der qualifizierende Hauptschulabschluss.
Der qualifizierende Hauptschulabschluss berechtigt die Absolventen zum Besuch der Klasse 11 am Gymnasium (bei G9) oder zum Besuch des 10. Schuljahres am Gymnasium (bei G8). Diese Optionen ermöglichen den Übergang in die gymnasiale Oberstufe was mit dem erweiterten Hauptschulabschluss nicht möglich ist.
Es ist wichtig zu beachten: Dass die Bezeichnung und Anforderungen der Schulabschlüsse in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam – sich konkret über die Voraussetzungen und Möglichkeiten in dem jeweiligen Bundesland zu informieren. In Nordrhein-Westfalen ist der qualifizierende Hauptschulabschluss ein wichtiger Meilenstein für Schülerinnen und Schüler die den Übergang in die gymnasiale Oberstufe anstreben.