Man bachelor master diplomtitel nach x jahren aberkannt bekommen
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Kann man einen Bachelor, Master oder den Diplomtitel eigentlich auch noch nach x Jahren aberkannt bekommen?
Nach dem Gesetz über die Führung akademischer Grade kann der Titel wieder entzogen werden, wenn sich der Inhaber als unwürdig erwiesen hat, diesen zu tragen. Zuständig hierfür ist die Universität, an welcher der Titel verliehen worden ist. Wann genau diese "Unwürdigkeit" vorliegt, bestimmt das Gesetz selber nicht. Gleichwohl muss zumindest ein Zusammenhang bestehen zwischen einer von Ihnen begangenen Handlung und dem Fachbereich bzw. Studiengang. Beispiel hierfür wäre z.B. ein Entzug des Doktortitels eines Arztes, der aktive Sterbehilfe begangen hat.
Entzug des Doktorgrades? - frag-einen-anwalt.de
Sollte man beweisen können dass du rechtswidrig den Titel erlangt hast, kann man dir diesen wieder aberkennen.
Das wäre z.B. der Fall wenn bekannt wird dass nicht du sondern eine andere Person deine Diplomarbeit erstellt hat und du sie unter deinem Namen abgegben hast.
Oder man verdirbt es sich ganz einfach:
http://www.freak-search.com/de/thread/54164/detlef_bosau_wurde_diplomgrad_aberkannt
Durch mein eigenes Studium und Kontakte zur Uni Leipzig weiß ich aber bestimmt, dass bis zu zwei Jahren nach abgelegter Prüfung der Hochschule eine Nachkontrolle dieser Abschlussarbeit auf einen eventuellen Betrug vorbehalten bleibt.
Wenn jemand ein gefälschtes Abiturzeugnis für die Immatrikulation und die Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen an einer Universität in Bayern verwendet und nach erfolgtem Vordiplom seinen Magisterabschluss an einer Hochschule in Österreich macht, wieder unter Verwendung des Zeugnisses, und dies später auffliegt und Anklage erhoben werden wird, wie verhält es sich dann hinsichtlich der Aberkennung der Abschlüsse? Kann dies irgendwie abgewendet werden, das heißt, ggf. durch einen Wohnortwechsel bevor die Anklage erhoben wird, in ein Bundesland, bei welchem der erfolgreiche Diplomabschluss die allgemeine Hochschulreife ersetzt? Gibt es sonst irgendeine Möglichkeit den Abschluss zu retten? Es muss doch die Möglichkeit geben, den Hochschulabschluss als Ersatz für die Hochschulreife herzunehmen?
Wie würde es sich hinsichtlich weiterführender Studien verhalten, wenn diese begonnen würden und die Hochschule im In- oder Ausland den Magisterabschluss anerkennt, evtl. auch vor Aberkennung des Titels, muss die Hochschule im In- oder Ausland dann den Doktortitel ebenfalls aberkennen, bei Bekanntwerden der Aberkennung, oder ist dies eine Ländersache?
Gefälschtes Abiturzeugnis - Diplom-Aberkennung? - frag-einen-anwalt.de