Gelten tiere rechtlich immer sache lebewesen

Wenn Tiere als Lebewesen im deutschen Recht angesehen werden, gilt das dann für alle Tiere, oder nur Wirbeltiere, oder nur Haustiere, oder Nutztiere?

15 Antworten zur Frage

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Gelten Tiere rechtlich noch immer als Sache oder inzwischen als Lebewesen?

Juristische Antwort: das kommt darauf an.
Nach Art. 20a GG ist Tierschutz seit ein paar Jahren eine Staatszielbestimmung. Und das gilt für alle Tiere.
Auf das Tierschutzgesetz hat Torsten Richter ja schon hingewiesen.
Zivilrechtlich sind Tiere keine Sachen, werden aber wie solche behandelt. Hört sich zunächst etwas seltsam an. Wenn man sich aber klar macht, dass man Tiere, würden sie nicht wie Sachen behandelt, nicht z.B. verkaufen könnte, wird das deutlicher.
Interessant ist auch eine Differenzierung im Deliktsrecht. § 833 BGB privilegiert Tiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen bei der Tierhalterhaftung.
Strafrechtlich wird der Sachbegriff hingegen autonom vom BGB definiert. Wer ein Tier tötet, macht sich wegen einer Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar. Auch hier sehe ich keine Notwendigkeit, dass zu ändern. Über die Wertordnung des Grundgesetzes kann der Richter die Tat bewerten. Das Strafmaß wird bei einer Tat gegen ein Tier sicherlich höher ausfallen, als bei einer normalen Sache.
Eine stärkere Betonung des Tierschutzes in deutschen Gesetzen halte ich nicht für sinnvoll und erstrebenswert. Die meisten Gesetze lesen ohnehin nur Juristen. Und die können eigentlich ganz gut zwischen Tieren und Sachen differenzieren. Allein was zu § 303 StGB und Tieren geschrieben wurde, füllt ganze Regalwände.
Also nach Tierschutzgesetz sind Tiere Mitgeschöpfe:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Tötungsregeln gelten für Warmblüter bzw. für Wirbeltiere.
Schau selbst:
TierSchG - Tierschutzgesetz
Rein formal hat man den Tieren einen besonderen Status zugefügt.
Aber solange man Tiere kaufen und verkaufen kann ist es nicht weit her mit den Rechten.
Aber die Tierfreunde aber eine wichtige Wählergruppe sind, hat man das rein formal geändert.
'Tiere
1990 wurde § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann. Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden.*
Quelle:Sache – Wikipedia
Deinen Kommentar in der anderen Frage habe ich übrigens beantwortet.
Hilf mir grad mal auf's Pferd, welche Frage genau war das noch? *grübel
Wie willst Du Tiere denn sonst verkaufen, wenn nicht nach sachenrechtlichen Vorschriften. Ich kann an § 433 oder § 929 BGB jetzt auch nichts erkennen, dass den Tierschutz gefährden könnte.
Für viel gefährlicher halte ich da die Geiz ist geil-Mentalität, die möglichst billige Eier, Milch oder Fleisch fordert.
@SamuelBrunnquell
Tue etwas gegen die "Geiz ist Geil-Mentalität".
Die haben einfach nicht das Geld und sind deshalb sehr preissensibel.
Es ist der Branche nicht gelungen ein vernünftiges Marketing aufzubauen.
Wenn ich mir betrachte, wieviel Geld ich z.B. für weit überteuertes Brot rauswerfe, oder zu überteuertes Obst und Gemüse, dann sieht man, daß es auch anders ginge.
Da kann aber ein paternalistischer Gesetzgeber auch nichts ändern. Da muss die Gesellschaft umdenken. mir ist z.B. ein gutes tierisches Produkt wichtiger, als ein Handy. Deshalb ist mein Gerät jetzt auch schon ein paar Jährchen alt. Wenn ich mir die Geräte von bekannten, die "nur" 100 Euro und einen Knebelvertrag gekostet haben, ansehe, dann kann ich nicht nachvollziehen, wie die sich über ihre knappe Kasse grämen können. M.E. wird da am falschen Ende gespart. Allerdings wüsste ich nicht, wie der Staat das über einen anderen Sachbegriff im BGB ändern könnte.
@ all (v.a. juristen, die das hier zufällig lesen
Anmerkung zu meinem vorherigem Posting: Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass § 433 BGB keine sachenrechtliche Vorschrift ist. Bitte streicht oben "sachenrechtlichen Vorschriften" und setzt dafür "Vorschriften über Sachen". Das kommt davon, wenn man tippt, ohne richtig nachzudenken.
@SamuelBrunnquell
Bei manchen ist die Kasse echt knapp.
Daß da manches selbstverschuldet ist, da gebe ich Dir recht.
Dass Tiere rechtlich als Sache behandelt werden, wurde oben bereits geschrieben. Der Antwort von SamuelBrunnquell ist diesbezüglich nichts hinzuzufügen. Interessant wird diese Frage auch im Kaufrecht, wenn man z.B. ein krankes Tier kauft: inwieweit muss der Verkäufer in diesen Fällen haften? Was ist ein Sachmangel iSv § 434 BGB, welche Beschaffenheit muss ein Tier haben etc.
Eine Unterscheidung zwischen Wirbeltieren oder Nutztieren gibt es im BGB nicht.
Es gibt aber eine Reihe von Gesetzen über Tiere, insbesondere im Landesrecht. Hierzu gehört auch das Tierschutzgesetz:TierSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis, welches oben ja zitiert worden ist.
Unter juris BMJ - Startseite kannst Du unter "Tiere" weitere Gesetze abrufen, oden eben die speziellen Gesetze, die es zu Hunden z.B. gibt.
ich kann mich nur bezüglich des steuergesetzes äußern, dort sind tiere nämlcih rechtlich gesehen eine "sache". klingt hart, ist aber leider so.
Hast Du dazu irgendeinen Gesetzestext im Kopf, oder könntest mir das entsprechende Gesetz nennen?
eine richtige gesetzes grundlage gibt es nicht.
tiere werden im umsatzstuergesetz als sachen betrachtet, weil der tierarzt rechtlich als sacharzt gilt, und damit seine umsätze nach §4 Nr.14 UStG steuerfrei sind.
Aber als was sollten sie denn sonst besteuert werden. Ob man das Steuerrecht noch weiter verkompliziert, indem man eine neue Tierkategorie schafft, ändert doch in der Sache überhaupt nichts.
sicherlich hast du recht, es ist aber so, ändern kann ich es nicht
auch wenn ich beim steuerrecht so EINIGES ändern würde. viel zu kompilziert alles.
Also ich kenne Tiere auch rein Juristisch als Sache. Was aber nicht heißt das man machen kann was man will weil man eben das Tierschutzgesetz beachten muss.