Darf man einen Pitbull-Amstaff in NRW halten, wenn er in Niedersachsen angemeldet ist?

Ist es erlaubt, einen Pitbull-Amstaff in Nordrhein-Westfalen zu halten, wenn er in Niedersachsen als nicht gefährlich angemeldet ist?

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In Deutschland gelten je nach Bundesland verschiedene Regelungen für die Haltung von Hunden, insbesondere für als gefährlich eingestufte Rassen wie den Pitbull-Amstaff. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben unterschiedliche Gesetze und Bestimmungen in Bezug auf diese Hunderassen.

In NRW gilt der Pitbull-Amstaff als gefährlich nach dem Landeshundegesetz. Das bedeutet – dass die Haltung dieser Rasse strengen Auflagen unterliegt. Der Verkauf von Pitbulls und Amstaffs ist in NRW generell verboten. Wenn man bereits einen Pitbull-Amstaff besitzt, kann man ihn jedoch behalten freilich müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

Zunächst ist es in NRW erforderlich, eine Haftpflichtversicherung für "gefährliche Hunde" abzuschließen. Diese Versicherung soll im Falle von Schäden oder Verletzungen ´ die der 🐕 verursacht ` haften. Darüber hinaus muss der Hundehalter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Prüfung ablegen um seine Hundehaltungseignung nachzuweisen.

In Bezug auf die Anmeldung des Hundes in NRW, besteht die Möglichkeit, dass ein Pitbull-Amstaff der in Niedersachsen als nicht gefährlich angemeldet ist, ebenfalls in NRW gehalten werden kann. Allerdings sollte man sich vorab ebendies über die gesetzlichen Bestimmungen in NRW informieren und gegebenenfalls eine Übernahmeerklärung von Niedersachsen nach NRW beantragen.

Die Haltung eines Hundes aus dem Tierheim kann eine gute Lösung sein um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Tierheime haben oft Hunde verschiedener Rassen und können bei der Anmeldung und anderen Formalitäten behilflich sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass man auch bei einem Hund aus dem Tierheim die gesetzlichen Auflagen erfüllen muss um die Haltungserlaubnis zu erhalten und Umstände wie den Verlust des Hundes zu vermeiden.

Zusammenfassend ist die Haltung eines Pitbull-Amstaffs in NRW mit zusätzlichen Auflagen verbunden die in Niedersachsen möglicherweise nicht gelten. Es ist ratsam – sich vor der Anschaffung eines solchen Hundes genau über die Bestimmungen in seinem jeweiligen Bundesland zu informieren und alle erforderlichen Schritte zur legalen Haltung zu unternehmen.






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