Darf man einen Pitbull-Amstaff in NRW halten, wenn er in Niedersachsen angemeldet ist?
Sind Pitbull-Amstaffs, die in Niedersachsen als nicht gefährlich gelten, auch in Nordrhein-Westfalen zulässig?
In Deutschland wird die Haltung von Hunden durch zahlreiche Gesetze geregelt. Diese Gesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Besonders kritisch ist die Lage bei als gefährlich eingestuften Rassen. Dazu zählt der Pitbull-Amstaff. Dieserbeleuchtet die spezifischen Anforderungen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu Niedersachsen.
In NRW ist der Pitbull-Amstaff nach dem Landeshundegesetz als gefährlich eingestuft. Das heißt die Halter dieser Rasse müssen sich auf strenge Regelungen einstellen. Interessanterweise ist der Verkauf solcher Hunde in NRW vollständig untersagt. Daher ist es nicht möglich, einen Pitbull-Amstaff einfach zu kaufen oder zu verkaufen. Wurde der 🐕 jedoch bereits vor diesen Regelungen angeschafft, dürfen die Halter ihn behalten – unter gewissen Vorbedingungen.
Unter diesen Voraussetzungen finden sich besonders wichtige Aspekte. Zunächst muss eine spezielle Haftpflichtversicherung für "gefährliche Hunde" abgeschlossen werden. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schäden die durch den Hund entstehen könnten. So soll sichergestellt werden – dass die Halter für eventuelle Schäden aufkommen können. Zudem ist es zwingend erforderlich, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen – nur so kann die Eignung zur Hundehaltung nachgewiesen werden. Eine Prüfung zur Eignung ist ähnlich wie notwendig und kann meist bei entsprechenden Stellen absolviert werden.
Die Frage bezüglich der Anmeldung spielt eine wesentliche Rolle. Ein Pitbull-Amstaff der in Niedersachsen als nicht gefährlich angemeldet ist, könnte möglicherweise ebenfalls in NRW gehalten werden. Allerdings ist das nicht ohne weiteres möglich. Vor allem ist eine umfassende Prüfung der geltenden Bestimmungen in NRW erforderlich. Halter sollten sich unbedingt vorab über Details informieren. Eine Übernahmeerklärung die von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen übermittelt wird, könnte eine hilfreiche Lösung darstellen.
Hunde aus dem Tierheim bieten oft eine Alternative. Viele Tierheime haben Stellen – die sich speziell mit der Anmeldung und Formalitäten auskennen. Bei einem Hund aus dem Tierheim ist allerdings darauf zu achten, dass alle gesetzlichen Anforderungen für die Haltung weiterhin gelten. Nur so bleibt der rechtliche Status des Hundes unproblematisch und das Risiko eines Verlustes des Tieres verringert sich.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Haltung eines Pitbull-Amstaffs in Nordrhein-Westfalen an strenge Auflagen gebunden ist. Diese zusätzlichen Anforderungen gelten in Niedersachsen nicht. Wer daran denkt einen solchen Hund zu halten sollte sich dringend im Klaren darüber sein welche Regeln gelten. Informieren ist die erste und wichtigste Maßnahme, bevor man in das Abenteuer Hundehaltung startet.
In NRW ist der Pitbull-Amstaff nach dem Landeshundegesetz als gefährlich eingestuft. Das heißt die Halter dieser Rasse müssen sich auf strenge Regelungen einstellen. Interessanterweise ist der Verkauf solcher Hunde in NRW vollständig untersagt. Daher ist es nicht möglich, einen Pitbull-Amstaff einfach zu kaufen oder zu verkaufen. Wurde der 🐕 jedoch bereits vor diesen Regelungen angeschafft, dürfen die Halter ihn behalten – unter gewissen Vorbedingungen.
Unter diesen Voraussetzungen finden sich besonders wichtige Aspekte. Zunächst muss eine spezielle Haftpflichtversicherung für "gefährliche Hunde" abgeschlossen werden. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Schäden die durch den Hund entstehen könnten. So soll sichergestellt werden – dass die Halter für eventuelle Schäden aufkommen können. Zudem ist es zwingend erforderlich, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen – nur so kann die Eignung zur Hundehaltung nachgewiesen werden. Eine Prüfung zur Eignung ist ähnlich wie notwendig und kann meist bei entsprechenden Stellen absolviert werden.
Die Frage bezüglich der Anmeldung spielt eine wesentliche Rolle. Ein Pitbull-Amstaff der in Niedersachsen als nicht gefährlich angemeldet ist, könnte möglicherweise ebenfalls in NRW gehalten werden. Allerdings ist das nicht ohne weiteres möglich. Vor allem ist eine umfassende Prüfung der geltenden Bestimmungen in NRW erforderlich. Halter sollten sich unbedingt vorab über Details informieren. Eine Übernahmeerklärung die von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen übermittelt wird, könnte eine hilfreiche Lösung darstellen.
Hunde aus dem Tierheim bieten oft eine Alternative. Viele Tierheime haben Stellen – die sich speziell mit der Anmeldung und Formalitäten auskennen. Bei einem Hund aus dem Tierheim ist allerdings darauf zu achten, dass alle gesetzlichen Anforderungen für die Haltung weiterhin gelten. Nur so bleibt der rechtliche Status des Hundes unproblematisch und das Risiko eines Verlustes des Tieres verringert sich.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Haltung eines Pitbull-Amstaffs in Nordrhein-Westfalen an strenge Auflagen gebunden ist. Diese zusätzlichen Anforderungen gelten in Niedersachsen nicht. Wer daran denkt einen solchen Hund zu halten sollte sich dringend im Klaren darüber sein welche Regeln gelten. Informieren ist die erste und wichtigste Maßnahme, bevor man in das Abenteuer Hundehaltung startet.