Fragestellung: Ist die Einfuhr von kupierten Amstaffs aus Russland nach Deutschland rechtlich geregelt?

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Die rechtlichen Fallstricke bei der Einfuhr eines kupierten Amstaffs aus Russland

In der letzten Zeit gab es zunehmend Berichte über die Einfuhr von kupierten Hunden, insbesondere von American Staffordshire Terriern (Amstaffs), aus Ländern mit weniger strengen Tierschutzgesetzen. Ein konkretes Beispiel ist der Fall eines Züchters der sich einen solchen 🐕 aus Russland beschaffte. Dies wirft eine brisante Frage auf: Ist die Einfuhr solcher Tiere nach Deutschland rechtlich erlaubt oder nicht?

Das Problem beginnt bereits an der Grenze. Die Zollbehörden stehen oft vor einer Herausforderung. Bei Welpen gestaltet sich die Rassenzuordnung schwierig. Nach den geltenden Bestimmungen sind Amstaffs eine der sogenannten Listenrassen. Sie dürfen nur unter strengen Auflagen nach Deutschland eingeführt werden. Ein entscheidender Punkt ist – der Hund muss aus einem anderen Land das die entsprechenden Bestimmungen einhält stammen.

Betrifft das Beispiel den Zoll? Absolut! Während die Zollbeamten durchaus die korrekten Impfungen und Papiere prüfen, wird dabei gelegentlich ein Fehler gemacht. Handle es sich um einen Welpen, könnte der Zollbeamte fälschlicherweise glauben – hier ist eine Bulldogge vor ihm. In solchen Fällen ist es denkbar: Dass Schmiergeld die Lösung für einige Züchter darstellt.

Die Einfuhr eines kupierten Amstaffs aus Russland ist illegal. Diese Praxis verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Wird der Hund an der Grenze entdeckt drohen dem Besitzer rechtliche Konsequenzen. Obendrein – die Haltung eines solchen Hundes ohne Genehmigung wäre ähnlich wie möglich freilich nicht lang ohne Schwierigkeiten. Ihre Halter könnten als „auf der Flucht“ wahrgenommen werden was nicht nur den Besitzer belastet, allerdings ebenfalls dem Hund schadet.

Ein weiteres rechtliches Dilemma ist das Anmelden des Tieres. Selbst wenn es dem Besitzer gelingt, seinen Hund als Terriermix einzustufen, kann dies nicht verbergen, dass hier gegen das Gesetz verstoßen wurde. Solche Betrugsversuche enden oft schmerzhaft – in den Medien mit entsprechenden Schlagzeilen.

Wenn schon die Einfuhr problematisch ist ist das Kupieren von Ohren ohne medizinische Notwendigkeit ein zusätzliches rechtliches Risiko. Wie der Besitzer eines kupierten Amstaffs sagen könnte – es ist nur dann erlaubt, wenn der Hund in Deutschland geboren wurde. Ansonsten wird das Kupieren als Verstoß gegen den Tierschutz angesehen.

Was passiert also, wenn der Hund über 15 Wochen alt ist? Damit gilt er gemäß den Bestimmungen zum Zeitpunkt der Einfuhr gleichwohl gibt es ein festes Ausstellungsverbot. Das bedeutet – der Hund darf nicht für Wettbewerbe oder Ausstellungen angemeldet werden. Die rechtlichen Folgen sind weitreichend. Eine illegale Einfuhr ´ dazu illegal Haltung ` das sind keine Kavaliersdelikte.

In der Tat die Einfuhr eines solchen Hundes verstößt gegen das deutsche Gesetz. Wer sich über die Auslandsgrenzen hinweg mit einem kupierten Amstaff schmückt, hat sich strafbar gemacht – keine Frage. In der Konsequenz drohen hohe Geldstrafen und die Übernahme des Hundes durch die zuständigen Behörden ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Der Tierarzt den der Käufer nun konsultieren möchte wird professionell mit der Behandlung des Tieres umgehen. Da viele Tierärzte Wert auf ethisches Verhalten legen, könnte er sogar Bedenken bezüglich der Ohrenanpassungen äußern. Mehrheitlich jedoch wird die medizinische Versorgung im Vordergrund stehen. Eine falsche Anmeldung beim Hundeverein wird unweigerlich Aufsehen erregen.

Zusammengefasst: Das Einführen kupierter Amstaffs aus Ländern wie Russland ist strafrechtlich bedenklich. Die Gesetze sind klar und jeder Verstoß hat Konsequenzen. Der Versuch das Tier als harmlosen Mischling auszugeben ist nicht nur naive sondern könnte auch rechtliche Nachspiele haben. Daher ist es entscheidend · sich im Vorfeld diverser rechtlicher Rahmenbedingungen bewusst zu machen · ebenso wie gefährlich dieser Schritt ist.






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