Alleinerziehend elternzeit echte notlage kindergarten mietzuschuss alg sozialhilfe
kurze Erläuterung zu meinen Stichworten-
Ich bin im Moment im Trennungsjahr, habe mir im vergangenen September eine Wohnung gesucht, die nach Angaben des Sozialamtes zu gross ist. Daraufhin habe ich befristet bis zum 31.03.2006 Mietzuschuss erhalten.
Momentan bekomme ich Unterhalt für mich, meinen Sohn und Kindergeld insgesammt von 800€ einen Mietzuschuss von 150€.
Ab 21.03.2006 läuft meine Elternzeit ab - die Anstellung, die ich voher hatte musste ich kündigen, da ich für meinen Sohn der am 22.03.2006 3 Jahre alt wird, keinen Kindergarten platz, in meiner Gemeinde habe, und ich frühstens mit einem Platz im August rechnen kann. somit kann ich die Betreuung,meines kindes, wenn ich jetzt wieder arbeiten würde, nicht gewährleisten.
Am Arbeitsamt sagte man mir, dass ich gekündigt habe und somit mit einer Sperre rechnen muss. Das Sozialamt stellt den Mietzuschuss am 31.03.2006 ein, weil die Wohnung zu gross sei.
Wer kann mir sagen, welche Möglichkeiten ich habe? Muss ich jetzt ausziehen? Kann ich gezwungen werden mein Kind in einer anderen Gemeinde, in eine Tagestätte zu bringen?Habe ich vielleicht doch Anspruch auf ALG oder ähnliche Hilfen.---
Leider Gottes habe ich niemanden, den ich für die Kindesbetreuung beauftragen kann.
Und 800€ sind zu wenig, um zu leben.
Bitte gebt mir ein paar Tipps.
1 Antworten zur Frage
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Hört sich ja nicht gut an.
Für zwei Personen steht dir eine Wohnung bis 60 qm zu oder muss dem örtlichen Mietspiegel entsprechen.
Du wirst wohl oder übel bald umziehen müssen. Die Arge muss dir drei Monate Zeit geben. Das heisst sie mussten dir vor drei Monaten den Befristungsbescheid zugesandt haben!
Wenn das nicht der Fall sein sollte, stmöglich schriftlich Einspruch einlegen.
Bei der Arge vorsprechen, das Wohnungslosigkeit droht, da du nicht in der Lage bist , deine Miete alleine zu tragen. Niemand wird dich rausschmeissen , denn du hast noch ein Kind und die Arge ist verpflichtet, dich zu unterstützen, da ansonsten Kindeswohlgefährdung besteht.
Ob du Anspruch auf Hartz 4 hast kannst du aus meinen Beispiel unten errechnen!
Du kannst nicht gezwungen werden, Arbeiten zu gehen , wenn du keine Betreuungsmöglichkeiten hast. Arge wird dich um schriftliche Nachweise beten.
Tagesmutter kann über das Jugendamt vermittelt und bezahlt werden.
BEISPIEL HARTZ 4 BEDARF MUTTER
Anspruch Mutter 345 Euro
+ 124 Alleinerziehenden Zuschlag
Anspruch Kind 207 Euro
+ Mietkostenübernahme
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B edarf : 1076 Euro
- Einkommen
Kindesunterhalt, Kindergeld, dein Unterhalt
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: HARTZ 4 Anspruch
Anmerkung : Erziehungsgeld wird nicht angerechnet