Wann darf man die Notrufnummer 110 wählen?

Ist es erlaubt, die Notrufnummer 110 auch bei Kleinigkeiten wie einem Spiegelschaden an einem anderen Auto zu wählen, wenn keine örtliche Polizeinummer zur Verfügung steht?

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Ja, es ist erlaubt die Notrufnummer 110 ebenfalls bei Kleinigkeiten wie einem Spiegelschaden an einem anderen Auto zu wählen, wenn keine örtliche Polizeinummer zur Verfügung steht. Der Notruf ist für dringende Notfälle gedacht jedoch in solchen Situationen in denen keine andere Möglichkeit besteht ist es besser den Notruf zu wählen und den Sachverhalt zu schildern wie gar nichts zu tun oder den Unfallort ohne Benachrichtigung zu verlassen.

Die Gespräche bei der Notrufnummer 110 werden protokolliert, sodaß keine Aussage getätigt werden kann, dass man nie angerufen habe. Es ist auch nicht unüblich ´ dass Personen bei der 110 anrufen ` um Kleinigkeiten zu melden. In der Regel wird dafür niemand bestraft. Es kann jedoch vorkommen ´ dass eine örtliche Anzeige untergeht ` während ein Anruf bei der Notrufnummer nicht unbeachtet bleibt.

Grundsätzlich ist es wichtig zuerst den Besitzer des beschädigten Autos zu finden und die Versicherungsdaten auszutauschen. Hierzu kann man in den umliegenden Geschäften nachfragen oder falls dies nicht möglich ist die Polizei kontaktieren und fragen ebenso wie man weiter vorgehen soll. Bei Bagatellschäden kommt die Polizei in der Regel nicht weiterhin vor Ort.

Es ist auch möglich den Notruf über den Provider zu kontaktieren. Dieser kann einen mit dem zuständigen Revier verbinden. Der Notruf ist in erster Linie für Notfälle vorgesehen aber in bestimmten Situationen in denen keine andere Möglichkeit besteht ist es erlaubt die Notrufnummer zu wählen.

Es ist jedoch wichtig die Notrufnummer 110 nicht missbräuchlich zu verwenden und sie nur in dringenden Fällen zu wählen. Bei Bagatellschäden bei denen keine akute Gefahr besteht ist es ratsam die örtliche Polizeinummer zu ermitteln und diese zu kontaktieren um den Vorfall zu melden.






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