Aids ungeschützter verkehr

es ist verboten ungeschützten Verkehr zu haben, wenn mindestens eine der Personen weiß, dass sie AIDS hat. Wie sieht die rechtliche Lage jedoch in folgender Situation aus: Ein Vergewaltiger macht sich an einer Frau/Mann zu schaffen und das Opfer hat AIDS. Dies ist dem Opfer auch bekannt. Muss das Opfer dann vor dem Akt, den Vergewaltiger darauf hinweisen, dass sie AIDS hat? Welche rechtlichen Konsequenzen sind hier für das Opfer möglich? Sowas wird wahrscheinlich nicht passieren, da der Täter mit einer Anzeige, seine eigene Straftat aufdecken würde. Aber was wäre wenn er trotzdem Anzeige erstatten möchte?

7 Antworten zur Frage

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Mit AIDS ungeschützter Verkehr

Risiko des Vergewaltigers, denn seine Tat ist eine Straftat.
" Nur eine Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, kann strafrechtlich belangt werden. Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung führt unter Umständen dazu, dass Menschen sich nicht auf HIV testen lassen – nach dem Motto: Wer nicht getestet ist, kann strafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden. Darüber hinaus leistet sie der Stigmatisierung von HIV-Positiven Vorschub, was einem selbstbewussten Umgang mit der HIV-Infektion im Wege stehen kann.
Auf der anderen Seite gibt es aber durchaus Fälle, in denen die HIV-Übertragung eine strafrechtliche Bedeutung hat, zum Beispiel, wenn das Gegenüber arglistig getäuscht wurde, Vertrauen ausgenutzt wurde oder eine Ansteckung beabsichtigt war.
Mehr hier
http://blog.aidshilfe.de/2010/08/16/hiv-und-strafrecht-vier-prinzipien/
Der Vergewaltiger hat durch die Vergewaltigung NEGATIV gehandelt. Das Vergewaltigungsopfer hat durch die Verheimlichung NEGATIV gehandelt. Aus der Physik und Mathematik wissen wir, dass NEGATIV und NEGATIV zu POSITIV werden. Dadurch bekommen der Vergewaltiger und das Vergewaltigungsopfer eine Belohnung an Stelle einer Bestrafung.
In der Hitze des Gefechts" einer Vergewaltigung kann niemand vom Opfer erwarten, dass es daran denkt, den Täter über seine Erkrankung aufzuklären. Daher würde ganz sicher kein Richter das Opfer wegen der nicht stattgefundenen Aufklärung verurteilen, zumindest in unserem Kulturkreis. Mal davon abgesehen, ist die Gefahr, sich als Mann von einer Frau mit AIDS anzustecken, ohnehin sehr gering.
Und wenn er sie vor dem Akt explizit danach fragt und sie absichtlich lügt?
Warum sollte die Wahrscheinlichkeit gering sein?
Und was berechtigt ihn denn, sich gegen ihren Willen zu vergehen. Wenn sie es toleriert, wird der Strafbestand der Vergewaltigung wohl kaum haltbar sein. Und dann trifft das zu, wie ich es Dir in meiner Antwort geschrieben habe.
Shibosha: Die Wahrscheinlichkeit ist gering, weil das weibliche Vaginalsekret eine geringe Virenkonzentration aufweist. Im Gegensatz zum männlichen Sperma. Und das ist auch einer der Hauptgründe dafür, warum es so wenige heterosexuelle HIV-positive Männer gibt.
Ich meinte wenn er nach HIV fragt, nicht ob er sie vergewaltigen darf.
Dass sie dazu nein sagt ist ja klar
Eine Frau zu vergewaltigen ist eine Straftat!
Mal ein Beispiel: Wenn ich eine Virenverseuchte Wohnung habe, nehmen wir mal Ebola, dann bin ich nicht dazu verpflichtet draußen ein Warnschild aufzuhängen mit der Aufschrift: Vorsicht! Lebensbedrohende Viren. Bitte nicht einbrechen! Oder?


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