Braucht ein Auto, welches nur 25 km/h fährt, einen TÜV?

Sind Fahrzeuge, die nur 25 km/h fahren können, von der TÜV-Hauptuntersuchung befreit?

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Nein, Fahrzeuge die nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben, sind nicht automatisch von der TÜV-Hauptuntersuchung befreit. Obwohl der Staat bei solchen Fahrzeugen eine geringere Gefahr sieht ´ gelten dennoch bestimmte Sicherheitsvorschriften ` die erfüllt werden müssen.

Für Fahrzeuge mit einer solch niedrigen Leistung und Geschwindigkeit gilt, dass sie ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis benötigen. Im Gegensatz zu schnelleren Fahrzeugen unterliegen sie jedoch keiner regelmäßigen Hauptuntersuchung durch den TÜV.

Dennoch müssen diese Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden. Mögliche sicherheitsrelevante Mängel müssen behoben werden, da die Polizei bei Zweifel an der Verkehrstauglichkeit ein Gutachten über die Verkehrssicherheit verlangen kann. Das bedeutet: Der Wagen zwar nicht regelmäßig zum TÜV muss jedoch dennoch sicherheitsrelevant geprüft werden muss, falls Zweifel an seiner Verkehrstauglichkeit bestehen.

Passt auf : Dass ebenfalls Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen müssen. Dies umfasst beispielsweise die Funktionstüchtigkeit der Bremsen, Beleuchtung und Reifen. Diese Sicherheitsmerkmale müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fahrzeuge die nur 25 km/h fahren können, nicht von der TÜV-Hauptuntersuchung befreit sind. Sie müssen dennoch auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden und dürfen keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen. Es ist wichtig diese Prüfungen regelmäßig durchführen zu lassen um sowie die eigene Sicherheit als auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.






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