Fragestellung: Was sind die Voraussetzungen und Regelungen zur Ortsabwesenheit beim Jobcenter für 21 Tage?
Die Regelung zur Ortsabwesenheit beim Jobcenter ist für viele Betroffene von großer Bedeutung. 21 Tage - das sind genau drei Wochen - ist die maximale Dauer für eine genehmigte Abwesenheit. Dabei werden Samstage, Sonntage und auch Feiertage in diese 21 Tage mitgerechnet. Die Antragstellung für eine solche Abwesenheit ist zwingend erforderlich.
