Schulabschluss in Niedersachsen nach Nichtbestehen der 10. Klasse des Gymnasiums
Welchen Schulabschluss hat man in Niedersachsen, wenn man die 10. Klasse des Gymnasiums nicht bestanden hat? In Niedersachsen erhält man nach dem Nichtbestehen der 10. Klasse des Gymnasiums keinen regulären Schulabschluss, wie beispielsweise den erweiterten Realschulabschluss oder den Hauptschulabschluss. Die Regelungen können je nach individueller Leistung und Leistungsbeurteilung variieren.