Was muntehe verstand man unter muntschatz

Die Muntehe war die gebräuchlichste Eheform des Mittelalters. Munt ist ein mittelalterlicher Begriff für Vormundschaft, Bestimmungsgewalt, "Ehe" leitet sich vom mittelalterlichen Begriff "ewa" für "Gesetz, Recht" ab. Eine Muntehe ist somit ein auf Recht und Gesetz beruhender Wechsel der Vormundschaft/Bestimmungsgewalt über eine Frau; die Bestimmungsgewalt geht vom Vater auf den Ehemann über. Eine Muntehe war ein reines Rechtsgeschäft zwischen zwei Familien , wobei der Vertragsgegenstand die Verheiratung einer Frau war, für die ein Brautpreis vereinbart wurde. Die Trauung stellte einen weltlichen, öffentlichen und bezeugten Rechtsakt dar. Das Brautpaar stand in einem Kreis, den die Verwandten bildeten. Dort wurden sie vom Familienoberhaupt in einer rechtlich vorgeschriebenen Weise befragt. Mit dem Ja-Wort gab sich die Braut von der Munt-Gewalt ihres Vaters in die Munt-Gewalt ihres Bräutigams. Bereits seit dem 4. Jahrhundert wurde es üblich, dass ein Priester – nach der Trauung durch den Sippenältesten – das Paar segnete. Nach der Trauung folgte die Heimführung der Braut in das Haus des Gatten, wo in der Regel ein Hochzeitsmahl stattfand. Teilweise war es üblich, das erste Beilager unter Zeugen erfolgen zu lassen, um die Ehe rechtskräftig werden zu lassen. Mit der Muntübertragung erhielt der Ehemann das alleinige Verfügungrecht über das eheliche Vermögen, das alleinige Scheidungsrecht, die Verfügungsgewalt über die Ehefrau und die Verfügungsgewalt über die zukünftigen Kinder. Im Gegenzug war er verpflichtet, seine Frau zu schützen. Neben der Muntehe existierte im Mittelalter des weiteren die Friedelehe, die Kebsehe und die Raub- oder Entführungsehe. Quelle: Muntehe – Wikipedia Muntschatz: Wenn eine Frau von ihrem Familiengut auf ein anderes zieht und sie zur Ehe gegeben ist, und ihr Gatte dann stirbt und sie darauf zu einer zweiten Ehe schreitet, so will ihr Gatte sie gern legitimieren, dann hat er die Vormundschaft nach dem Rechte käuflich zu erwerben von ihren früheren Schwiegereltern, denen sie nach dem Rechte erblich zugefallen ist. Sodann beträgt der Preis für die Vormundschaft dreizehn Schillinge und dreizehn Pfennige, in solchen Pfennigen, die man münstersche heißt und nennt. Hat er davon aber nicht zur Genüge, so bezahle er ihn mit gleichwertiger Schildmünze; das ist der gesetzliche Muntschatz.] Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung | hki.uni-koeln.de Mal noch ne andere Quelle Die Ehe im frühen Mittelalter - die Muntehe In Europa gab es bis ins frühe Mittelalter verschiedene Eheformen. Zum einen die Muntehe, bei der die Frau von einem Schutzverhältnis - ihrer Sippe - in ein anderes - das des Bräutigams, wechselte. Der zahlte dafür den Muntschatz. Die Höhe war bei den Germanen in den Stammesrechten festgelegt: "Die gesetzmäßige Ehegabe besteht aus 40 Schilligen, entweder in Gold oder in Silber. oder was immer man zu leisten vermag." Das war viel Geld und lässt darauf schließen, dass es ein geregeltes Eheverhältnis damals nur für die Oberschicht gab. Später wandelte sich der Muntschatz von der "Gegenleistung", die an die Sippe der Frau ging, in eine Art Witwenversicherung. Das Geld gehörte der Frau und diente als Rücklage für den Fall, dass der Mann starb. Munt bedeutete sowohl Schutz als auch Herrschaft. Zu sagen hatte die Frau bei der Eheschließung nichts. Verhandelt wurde zwischen den Sippen. Zweck war die Verbindung zweier Sippen aus politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen. Planet Wissen

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Was war eine "Muntehe" und was verstand man unter dem Muntschatz?