Ladendiebstahl wert 5 50euro welche folgen 150bonus punkte

gestern hat ein freund von mir 2 CD s im gesamtwert von 5.50 euro geklaut. Wir sind beide 14. Ich stand 'schmiere'. Als wir den laden verlassen haben hat uns des detektiv rausgeholt und dan kam: anzeige für beide! 1 jahr ladenverbot und 50 euro strafe. Er anzeige wegen ladendiebstahl, ich wegen hilfe oder sowas! Was für folgen wird er,und welche ich, bekommen?

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Ladendiebstahl im wert von 5,50euro. Welche folgen? 150bonus punkte

Es bleibt bei der Geldstrafe, ihr müßt auf keinen Fall ins Gefängnis,
ABER!.mach das nie wieder!
Im Wiederholungsfall gilt man als Wiederholungstäter, welche höhere Strafen zu erwarten haben.
gefägnis nicht. Aber sozialstunden gibts auch noch,oder? Wenn ja,wie viele?
Zuerst kommt eine große Ermahnung ,mit dem Hinweis dies niemehr zu tun erst bei einer Wiederholung ist mit sozial Stunden und weiteres zu rechnen
Da bleibt die Gerichtsverhandlung abzuwarten. Nicht toll, so ein Jugendstrafprozess.
Aber ja doch, oder was meinst du wer die Anzeige bearbeitet ,um eine Strafe zu verhängen.
Wir können die Strafe hier wohl nicht festlegen. Das macht entweder der Richter, wenn es zu einem Verfahren kommt. Wenn ihr Glück habt kommt es nicht zum Verfahren, dafür kommt dann von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl. Was da drin steht können *wir* hier aber nicht wissen.
Eine direkte weitere Folge wird es wegen der Anzeige wohl nicht geben, solange es für euch das erste Mal war.
Möglich ist, das eure Familienverhältnisse vom Jugendamt überprüft werden. Als einmalige "Dummheit" könnte mit der Strafe der Fall vorerst ruhen gelassen werden.
Aber so seid ihr bei der Polizei registriert und im Wiederholungsfalle können Sozialarbeiten als Strafe folgen.
Und wenn es noch schlimmer wird, ein Heimaufenthalt verordnet werden.
es ist das erste mal und ich hatte mit der polizei noch nie was zu tun
dann versuche es dabei bewenden zu lassen
Unter Juristen kursiert der Spruch: "iudex non calculat" - ein Richter rechnet nicht.
D.h.: er soll jede Straftat ungeachtet der Schadenshöhe gleich bewerten.
In der Praxis werden jedoch "Bagatelldelikte" milder bestraft als große.
Ihr beide 14: Da gilt das Jugendstrafrecht. Sehr wahrscheinlich, dass ihr zu einer "pädagogischen Maßnahme" verknackt werdet. Bei Wiederholungen steigt das Strafmaß.


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Darf man als Verkäufer, einen Ladendieb immer festhalten,bis die Polizei kommt?

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