Glaswolle entsorgen gestzliche bestimmungen

Glaswolle gehört zu der Gruppe der Mineralwollen. Sollte sie vor ca. 1995 hergestellt worden sein, gehören sie zu den Mineralwollen der "alten" Generation und gelten als krebserzeugend. Damit fallen sie unter das Chemiekaliengesetz und des weiteren unter die Gefahrenstoffverordnung. Sie ist dann als überwachungsbedürftiger Abfall unter der AVV-Nummer 160603 in dicht verschlossenen und beschrifteten Behältnissen, durch die keine Fassern austreten können, zu transportieren und zu entsorgen.

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