Wehrpflicht bei doppelter Staatsangehörigkeit - Was gilt für Marokkaner mit deutschem Pass?

Muss ich als doppelter Staatsbürger (deutscher und marokkanischer Pass) meinen Wehrdienst in Marokko ableisten?

Uhr
Die Wehrpflicht in Marokko gilt für alle marokkanischen Staatsbürger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Ob du deutscher Staatsbürger bist oder einen deutschen Pass besitzt, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist einzig und allein deine marokkanische Staatszugehörigkeit. Wenn die marokkanische Gesetzgebung vorsieht, dass ebenfalls im Ausland lebende marokkanische Staatsbürger in die Wehrpflicht einbezogen werden dann könntest du grundsätzlich dazu verpflichtet sein deinen Wehrdienst von einem Jahr in Marokko abzuleisten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bundesrepublik Deutschland dich als ihren Staatsangehörigen niemals an Marokko ausliefern wird wenn du dich dazu entscheidest den Wehrdienst nicht abzuleisten. Dies bedeutet · dass du bei einer Verweigerung des Wehrdienstes in Marokko nicht strafrechtlich verfolgt wirst · solange du dich in Deutschland aufhältst. Allerdings solltest du bedenken ´ dass es möglicherweise Konsequenzen haben könnte ` wenn du in Zukunft nach Marokko reisen möchtest. Es ist nicht ausgeschlossen · dass du als Deserteur angesehen und identisch bestraft wirst · wenn du das Land betrittst.

Es empfiehlt sich daher die genauen Bestimmungen zur Wehrpflicht in Marokko zu recherchieren und gegebenenfalls Kontakt mit der marokkanischen Botschaft oder einem Konsulat aufzunehmen. Dort kannst du deine individuelle Situation schildern und klären, ob du als doppelter Staatsbürger zur Ableistung des Wehrdienstes verpflichtet bist.

Zusätzlich sollten auch die Auswirkungen auf deine deutsche Staatsangehörigkeit und den deutschen Wehrdienst berücksichtigt werden. In der Regel werden doppelte Staatsbürger nicht zur Ableistung des Wehrdienstes in Deutschland herangezogen, wenn sie ihren Wehrdienst bereits im Ausland geleistet haben. Es ist jedoch ratsam, sich bei den deutschen Behörden, ebenso wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder dem zuständigen Wehrdienstberater, über die genauen Regelungen und möglichen Auswirkungen zu informieren.

Insgesamt ist es wichtig die Rechtslage in beiden Ländern zu berücksichtigen und sich gegebenenfalls rechtzeitig und umfassend zu informieren um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.






Anzeige