Eine Erklärung zu einem negativen Abgangszeugnis in der Bewerbung dazulegen, wenn der Abschluss nachgeholt wurde?
Sollte man eine Erklärung zu einem schlechten Abgangszeugnis zu einer Bewerbung dazulegen, wenn der Abschluss nachgeholt wurde? Es ist grundsätzlich ratsam, eine Erklärung zu einem schlechten Abgangszeugnis in der Bewerbung zu erwähnen, insbesondere wenn der Abschluss nachgeholt wurde. Eine solche Erklärung kann dazu beitragen, dass Arbeitgeber ein besseres Verständnis für die Umstände und den persönlichen Werdegang des Bewerbers erhalten.