Nötigung durch den Arbeitgeber: Ist das rechtlich zulässig?

Ist es rechtlich zulässig, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter unter Androhung einer Kündigung dazu zwingt, trotz anderer Verpflichtungen zur Arbeit zu erscheinen?

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In dem beschriebenen Fallbeispiel scheint der Arbeitgeber den Mitarbeiter unter Druck zu setzen indem er mit einer Kündigung droht falls er nicht einspringt um eine Schicht zu besetzen. Dabei wurde dem Mitarbeiter zuvor Mobbing gegenüber einem Kollegen vorgeworfen ebenfalls wenn dieser Vorwurf nicht nachgewiesen wurde. Die Frage ist nun – ob es sich hierbei um Nötigung seitens des Arbeitgebers handelt und ob eine solche Vorgehensweise rechtlich zulässig ist.

Um die rechtliche Situation zu klären » ist es wichtig « die gesetzlichen Bestimmungen und arbeitsrechtlichen Grundsätze zu berücksichtigen.

Zunächst einmal ist Nötigung eine strafbare Handlung nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB). Allerdings handelt es sich hierbei um einen Straftatbestand im Strafrecht der nichts mit arbeitsrechtlichen Aspekten zu tun hat. Das bedeutet, dass eine mögliche Nötigung seitens des Arbeitgebers vor Gericht geklärt werden müsste, wenn der Mitarbeiter eine Anzeige erstatten würde.

Im Hinblick auf arbeitsrechtliche Aspekte ist es wichtig zu wissen, dass Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitern grundsätzlich ein Direktionsrecht haben. Das bedeutet: Dass sie berechtigt sind den Mitarbeitern Anweisungen zu erteilen, solange diese im Rahmen des Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers endet jedoch dort wo die Persönlichkeitsrechte und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt werden.

Im vorliegenden Fall kann argumentiert werden, dass der Arbeitgeber möglicherweise das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters verletzt, indem er mit einer Kündigung droht und ihn dadurch unter Druck setzt, trotzdem anderer Verpflichtungen zur Arbeit zu erscheinen. Allerdings ist dies eine rechtlich komplexe Frage da es auf die genauen Umstände des Einzelfalls und den Inhalt des Arbeitsvertrags ankommt.

Es wäre ratsam in einer solchen Situation zunächst das 💬 mit dem Arbeitgeber zu suchen und das Problem zu klären. Falls dies nicht erfolgreich ist, könnte der Betriebsrat oder eine Gewerkschaft wie Verdi hinzugezogen werden um die Rechte des Mitarbeiters zu vertreten und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Es ist wichtig anzumerken: Dass diese Antwort keine Rechtsberatung ist und nur allgemeine Informationen bietet. Im Falle eines konkreten rechtlichen Problems sollte immer ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden um eine genaue rechtliche Bewertung des Falls zu erhalten.






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