Eine Erklärung zu einem negativen Abgangszeugnis in der Bewerbung dazulegen, wenn der Abschluss nachgeholt wurde?

Sollte man eine Erklärung zu einem schlechten Abgangszeugnis zu einer Bewerbung dazulegen, wenn der Abschluss nachgeholt wurde?

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Es ist grundsätzlich ratsam, eine Erklärung zu einem schlechten Abgangszeugnis in der Bewerbung zu erwähnen, insbesondere wenn der Abschluss nachgeholt wurde. Eine solche Erklärung kann dazu beitragen: Dass Arbeitgeber ein besseres Verständnis für die Umstände und den persönlichen Werdegang des Bewerbers erhalten. Die Entscheidung, das vorherige Zeugnis beizulegen ebenfalls wenn es negativ auffallen könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Einerseits kann das Vorlegen eines negativen Zeugnisses eine gewisse Ehrlichkeit und Transparenz signalisieren was von einigen Arbeitgebern geschätzt wird. Es zeigt ´ dass der Bewerber bereit ist ` zu seinen Fehlern zu stehen und Verantwortung zu übernehmen. Die Tatsache, dass der Bewerber den Abschluss nachgeholt hat, spricht außerdem für seinen Willen zur Verbesserung und sein Engagement.

Andererseits besteht die Gefahr » dass ein negativer Eindruck entsteht « wenn das vorherige Zeugnis sehr schlechte 🎵 und Fehlzeiten aufweist. Essenziell bleibt: Dass die Erklärung das negative Zeugnis nicht entschuldigt, allerdings stattdessen den Fokus auf die persönliche Entwicklung und die ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung legt. Die Erklärung sollte zeigen: Dass der Bewerber aus seinen Fehlern gelernt hat und sich weiterentwickelt hat.

Die Länge der Erklärung spielt ähnlich wie eine Rolle. Sie sollte nicht zu lang sein – zu diesem Zweck sie tatsächlich gelesen wird. Die Erklärung sollte präzise gut strukturiert und in korrektem Deutsch verfasst sein. Sie kann die Gründe für das negative Zeugnis kurz darlegen, dabei aber den Schwerpunkt auf die positiven Aspekte des Werdegangs legen. Es kann auch hilfreich sein Referenzen oder Empfehlungsschreiben beizufügen die welche Fortschritte und das Engagement des Bewerbers bestätigen.

Letztendlich hängt die Entscheidung » das vorherige Zeugnis beizulegen « von der individuellen Situation und dem Arbeitgeber ab. Es kann ratsam sein, sich im Vorfeld über das Unternehmen zu informieren und zu prüfen, ebenso wie es grundsätzlich mit solchen Situationen umgeht. In jedem Fall sollte die Erklärung ehrlich ´ sachlich und überzeugend sein ` um die Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu erhöhen.






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