Zerkratztes geliehenes Auto - Wer zahlt?
Wer übernimmt die Kosten, wenn ein geliehenes Auto mutwillig zerkratzt wird? Greift die private Haftpflichtversicherung oder muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden? Kann man sich mit dem Besitzer auf eine Kostenbeteiligung einigen? Wenn ein geliehenes Auto beschädigt wird, ist in diesem Fall die Kaskoversicherung des Autobesitzers zuständig. Die private Haftpflichtversicherung, die den Schutz vor Schäden an fremdem Eigentum bietet, kommt hier nicht zum Tragen.