Wiederholung des ersten Semesters im Jurastudium
Kann man das erste Semester im Jurastudium wiederholen und die Kurse nochmals belegen, um die Prüfungen im nächsten Jahr abzulegen? Im Jurastudium ist es grundsätzlich möglich, das erste Semester zu wiederholen und die Kurse erneut zu belegen. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise eine schlechte Leistung in den Prüfungen oder das Bedürfnis nach einer besseren Vorbereitung.