Verzögerung der Gehaltsauszahlung bei geringfügiger Beschäftigung
Warum bekomme ich als geringfügig Beschäftigter mein Gehalt erst Ende des Folgemonats ausbezahlt und wie kann ich mich dagegen wehren? Ja, als geringfügig Beschäftigter kann es vorkommen, dass dein Gehalt mit einer Verzögerung von einem Monat ausgezahlt wird. Dies ist gesetzlich geregelt und betrifft Arbeitnehmer, die auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) arbeiten.