Zustimmung der Elternteile für Umzug in Jugendhilfeeinrichtung
Müssen beide Elternteile zustimmen, wenn ein minderjähriges Kind in eine Wohngruppe vom Jugendamt umziehen möchte? Wenn ein minderjähriges Kind in eine Wohngruppe vom Jugendamt umziehen möchte und beide Elternteile das Sorgerecht haben, müssen grundsätzlich beide Elternteile zustimmen. Die Eltern werden informiert und müssen den Antrag auf Unterbringung stellen, da sie die damit verbundenen Kosten tragen müssen.