Wie vermögenssteuer genau aussehen was definiert man vermögen

Da ist ein großes Problem und wohl auch der Grund, warum diese Steuer nicht kommen wird.

1 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1724 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Wie kann eine Vermögenssteuer genau aussehen? Was definiert man als "Vermögen"?

Nach meinem Verständnis ist Vermögen gleichzusetzen mit jedweden materiellen Besitz.Hier wird aber eine gewissen Höhe eine Vermögenssteuer erhoben. Die Schwierigkeit liegt darin, den Wert des Besitzes zu ermitteln. Das mag zwar bei Aktien und gehandelten Werten einfach sein. Schwierig wird es z.B. bei gehaltenen Grundbesitz oder Firmen. Hier gibt es teilweise Verfahren, die mit der Wirklichkeit nichts tun haben.
Es ist sowohl aus Gründen der Gerechtigkeit, als auch aus finanzpolitischen Gründen unbedingt notwendig, die Vermögensteuer so schnell wie möglich wieder einzuführen. Nur so ist es überhaupt möglich, den Verfassungsgrundsatz "Eigentum verpflichtet" einzuhalten.
Jedoch gibt es das Problem, dass der Wert von Immobilien und anderen Sachwerten sehr schwierig festzustellen ist. Ein Preis bildet sich ja in einer Marktwirtschaft über Angebot und Nachfrage. Somit wäre der wirkliche Wert erst dann feststellbar, wenn es zu einem Verkauf käme.
Bei normalen Sachwerten wurde ein Abschreibungsverfahren durchgeführt, bei welchem über einen festgelegten Zeitraum der Wert vom gezahlten Kaufpreis auf Null sank. Aber was ist eben mit Immobilien und Sachwerten, welche über die Zeit nicht, oder nicht in dem Maße an Wert verlieren. Hier müsste eine Wertermittlung durch Sachverständige erfolgen, was jedoch recht aufwändig und kostspielig ist. Daher wurde bei Immobilien auf sogenannte Einheitswerte zurückgegriffen, welche aber meist viel niedriger als der wirkliche Marktwert waren. Somit wurde Immobilien-Besitz gegenüber dem Besitz von anderen Sachwerten, von Geld oder Wertpapieren steuerlich bevorteilt, was auch der Grund für die Abschaffung dieser Steuer war.
Mein Vorschlag: Sofortige Widereinführung der Vermögensteuer auf alle Vermögen über 1 Million Euro pro Person für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Steuersatz 0,25% für Immobilien, Sachwerte, voll haftbares Geschäftsvermögen, Bargeld und Sichteinlagen, 0,5% für Aktien, verzinsliche Geldanlagen und beschränkt haftbares Geschäftsvermögen. Über 10 Millionen Euro verdoppelt sich der Steuersatz, über 100 Millionen vervierfacht er sich.