Ist die Aussage eines Busfahrers beim Schwarzfahren verbindlich?
Ist es möglich, beim Fahren mit einem Ticket für eine andere Strecke ohne Strafe davonzukommen, wenn der Busfahrer zustimmt?
Die Frage nach der Gültigkeit von Tickets im öffentlichen Nahverkehr ist nicht nicht häufig umstritten. In einer häufigen Situation stellte sich
eine junge Person die relevante Frage – ob ihr Ticket welches nur für eine bestimmte Strecke gültig war in einem anderen, niedrigeren Preisbereich benutzt werden darf. Sie fragte den Busfahrer und erhielt grünes Licht. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn sie beim Schwarzfahren erwischt werden würde?
Eine entscheidende Erkenntnis ist: Dass die Regelungen stark von der Art des Tickets und ebenfalls dem jeweiligen Verkehrsverbund abhängen. In vielen Verkehrsverbünden gelten Schüler-Jahreskarten nur für ebendies festgelegte Ein- und Ausstiegshaltestellen. So lautend die Vorschrift – dass eine Abweichung von dieser Regel nicht ohne weiteres zulässig ist. Sie könnte theoretisch auch auf der Stecke von A nach B mit einem anderen Bus fahren, vorausgesetzt die Haltestellen nicht rigoros ausgeschrieben sind.
Im ersten begrenzten Prüfbereich – und diesem Bereich kann man im Zugangsbereich Ticketart sowie Preiszone, einordnen – existiert zahlreiche Unklarheiten. Bei den meisten Tickets gibt es jedoch Zonen – beispielsweise im Preisbereich 1 und Preisbereich 2. Hier können Fahrgäste innerhalb dieser Zonen frei reisen und mehrere mögliche Routen nutzen.
Doch was passiert, wenn ein Kontrolleur plötzlich um die Ecke kommt und eine Kontrolle durchführt? Hier greift das Prinzip der Mitverantwortung. In einem solchen Fall könnte sich der Busfahrer gegen diese Vorwürfe verteidigen. Der Busfahrer könnte bezeugen – ja, er hatte die Erlaubnis gegeben. Ist der Fahrer allerdings nicht greifbar ´ wird man es schwerer haben ` den eigenen Standpunkt zu vertreten. Kontrolleur können skeptisch sein.
Ebenfalls Vertragsrecht spielt eine Rolle. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – diese Faustregel gilt. So haben Kontrolleure sicherlich schon alle möglichen Ausreden gehört und werden schnell dazu tendieren, nicht zu glauben. Wenn du jedoch Zeugen hast oder wenigstens die Busnummer zur Hand ist, kann dies hilfreich sein.
Eine weitere überlegenswerte Tatsache ist die aktuelle Entwicklung der Ticketkontrollen. Überraschend ist die Tatsache, dass einige Busse ohne Fahrkartenstempler fuhren. Das führt zu Fragen: Werden solche Busfahrten nicht kontrolliert? In der Regel setzen Kontrolleure zur Feststellung der Ticketgültigkeit auf Zählungen, nicht aber auf das Visuelle.
Das Aufeinandertreffen mit einem Kontrolleur kann deshalb durchaus brenzlig werden. Sich zu rechtfertigen, könnte eine nachhaltige Lösung bieten – die eigene Unsicherheit gegenüber dem Busfahrer zu schildern. Diese Strategie könnte dazu führen eine mildere Lösung zu erwirken.
Die Debatte um Schwarzfahren zeigt dadurch die facettenreiche komplexe Natur von Verkehrsvertrag und gesteuerten Fahrtrouten. Schlussendlich kommt es darauf an, ebenso wie gut deine Argumentation – in diesem Fall die Aussage deines Busfahrers – in der Praxis gilt und wie sicher du dich behaupten kannst.
Die Frage nach der Gültigkeit von Tickets im öffentlichen Nahverkehr ist nicht nicht häufig umstritten. In einer häufigen Situation stellte sich
eine junge Person die relevante Frage – ob ihr Ticket welches nur für eine bestimmte Strecke gültig war in einem anderen, niedrigeren Preisbereich benutzt werden darf. Sie fragte den Busfahrer und erhielt grünes Licht. Doch wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn sie beim Schwarzfahren erwischt werden würde?
Eine entscheidende Erkenntnis ist: Dass die Regelungen stark von der Art des Tickets und ebenfalls dem jeweiligen Verkehrsverbund abhängen. In vielen Verkehrsverbünden gelten Schüler-Jahreskarten nur für ebendies festgelegte Ein- und Ausstiegshaltestellen. So lautend die Vorschrift – dass eine Abweichung von dieser Regel nicht ohne weiteres zulässig ist. Sie könnte theoretisch auch auf der Stecke von A nach B mit einem anderen Bus fahren, vorausgesetzt die Haltestellen nicht rigoros ausgeschrieben sind.
Im ersten begrenzten Prüfbereich – und diesem Bereich kann man im Zugangsbereich Ticketart sowie Preiszone, einordnen – existiert zahlreiche Unklarheiten. Bei den meisten Tickets gibt es jedoch Zonen – beispielsweise im Preisbereich 1 und Preisbereich 2. Hier können Fahrgäste innerhalb dieser Zonen frei reisen und mehrere mögliche Routen nutzen.
Doch was passiert, wenn ein Kontrolleur plötzlich um die Ecke kommt und eine Kontrolle durchführt? Hier greift das Prinzip der Mitverantwortung. In einem solchen Fall könnte sich der Busfahrer gegen diese Vorwürfe verteidigen. Der Busfahrer könnte bezeugen – ja, er hatte die Erlaubnis gegeben. Ist der Fahrer allerdings nicht greifbar ´ wird man es schwerer haben ` den eigenen Standpunkt zu vertreten. Kontrolleur können skeptisch sein.
Ebenfalls Vertragsrecht spielt eine Rolle. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – diese Faustregel gilt. So haben Kontrolleure sicherlich schon alle möglichen Ausreden gehört und werden schnell dazu tendieren, nicht zu glauben. Wenn du jedoch Zeugen hast oder wenigstens die Busnummer zur Hand ist, kann dies hilfreich sein.
Eine weitere überlegenswerte Tatsache ist die aktuelle Entwicklung der Ticketkontrollen. Überraschend ist die Tatsache, dass einige Busse ohne Fahrkartenstempler fuhren. Das führt zu Fragen: Werden solche Busfahrten nicht kontrolliert? In der Regel setzen Kontrolleure zur Feststellung der Ticketgültigkeit auf Zählungen, nicht aber auf das Visuelle.
Das Aufeinandertreffen mit einem Kontrolleur kann deshalb durchaus brenzlig werden. Sich zu rechtfertigen, könnte eine nachhaltige Lösung bieten – die eigene Unsicherheit gegenüber dem Busfahrer zu schildern. Diese Strategie könnte dazu führen eine mildere Lösung zu erwirken.
Die Debatte um Schwarzfahren zeigt dadurch die facettenreiche komplexe Natur von Verkehrsvertrag und gesteuerten Fahrtrouten. Schlussendlich kommt es darauf an, ebenso wie gut deine Argumentation – in diesem Fall die Aussage deines Busfahrers – in der Praxis gilt und wie sicher du dich behaupten kannst.