Schwarzfahren als Berlinpass-Träger: Welche Gebühren gelten?

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Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Berliner mit ungültigem Berlinpass beim Schwarzfahren erwischt wird?

Das Thema Schwarzfahren beschäftigt viele – nicht nur in Berlin. Wer beim Fahren ohne gültigen Fahrausweis ertappt wird ´ zieht nicht nur rechtliche Probleme nach sich ` allerdings muss ebenfalls mit finanziellem Druck rechnen. Besonders betroffen sind die Träger des Berlinpasses. Dieser Pass, für Menschen mit geringem Einkommen, bietet Ermäßigungen und Vorteile im Verkehrsnetz. Doch was geschieht, wenn der Pass ungültig ist und jemand trotzdem Schwarz fährt?

Wenn ein Kontrolleur einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein antrifft ist die erste Frage oft: Was kostet das jetzt? Im Falle des Berlinpasses ist die Situation nicht ganz einfach. Normalerweise beträgt die Geldstrafe für das Schwarzfahren mit einem nicht aktiven Berlinpass nur 7⸴50 Euro. Dies ist eine geringe Bearbeitungsgebühr. Diese wird fällig ´ wenn nachträglich der Nachweis erbracht wird ` dass ein gültiger Fahrausweis existiert. Ein Verweis auf den ungültigen Pass allein genügt allerdings oft nicht.

In manchen Fällen kann die Strafe jedoch auch höher ausfallen. Für Hartnäckige oder solche ´ die keinen Ausweis bei sich hatten ` kann die Gebühr bis zu 60 💶 betragen. Der Unterschied kann erheblich sein. Darum ist es wichtig – wenn man in dieser misslichen Lage steckt – sich schnell mit dem Kundencenter der BVG in Verbindung zu setzen. Dort können die Unterlagen eingereicht werden. Die Prüfung durch die Mitarbeiter des Kundencenters ist entscheidend. Je nach Nachweis kann die Gebühr entgegen der ursprünglichen Schätzung durchaus sinken.

Die Vorgehensweise ist unkompliziert wenn man rechtzeitig reagiert. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die Unterlagen gelegt werden. Wer zum Beispiel das personalisierte Ticket oder den Ausweis verlegt hat, muss sich keine Sorgen machen. Bearbeitungsgebühren liegen normalerweise zwischen 5 und 10 Euro. Ein Vergessen kann also nicht genauso viel mit als großes Vergehen gewertet werden – so lange man die Dokumente nachreicht.

Zusammengefasst – wer also mit einem ungültigen Berlinpass beim Schwarzfahren erwischt wird, ist in der Lage die Strafe abzumildern. Es liegt am Betroffenen selbst – die richtigen Schritte zu unternehmen. Der Dialog mit dem Kundencenter stellt dabei einen wichtigen 🔑 dar. Außerdem kann es hilfreich sein die Hinweise des Kontrolleurs aufzugreifen um weiteren Unannehmlichkeiten vorzubeugen. Vermeidet man den ganzen Stress – hat man weiterhin von seinem Berliner Alltag.






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