Urlaubstage und Feiertage: Ein Leitfaden für den Einzelhandel

Wie viele Urlaubstage muss ich nehmen, wenn ein Feiertag auf meine Urlaubszeit fällt?

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Im Einzelhandel arbeiten viele Menschen unter besonderen Rahmenbedingungen. Besonders in den Wochen mit Feiertagen stellt sich oft die Frage: Wie werden die Urlaubstage angerechnet? Es ist komplex—doch ich kläre das für dich. Nehmen wir einmal deinen Fall vom 29․03. bis 07․04.2013 der sehr aufschlussreich ist.

Du arbeitest 40 Stunden in der Woche und gewöhnlich an fünf Tagen. Diese Aufteilung ist nicht ungewöhnlich im Einzelhandel. In der ersten Woche hast du vier Arbeitstage gefolgt von einem Feiertag am Freitag und einem Urlaubstag am Samstag. Diezeitig bemerkenswert ist jedoch der Montag der darauffolgenden Woche der ähnlich wie Feiertag ist. Fragst du dich nun—müssen diese Tage als reguläre Urlaubstage gezählt werden?

Um die Sache zu klären—hast du einen Feiertag während deines Urlaubs, so wird dieser Tag nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet. In der Theorie also – musst du für die Urlaubstage in dieser Woche lediglich vier Tage abgeben. Das klingt fair, nicht wahr? Ferien und Feiertage sind nicht dasselbe.

Nun schauen wir auf den rechtlichen Hintergrund. Laut § 2 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht dir an Feiertagen dein normales Gehalt zu. Dies ist oft vernachlässigt in Diskussionen über Urlaubstage jedoch es ist wichtig. Hast du in der Karwoche einen freien Tag als Karfreitag dann ist das bedauerlich. In der darauffolgenden Woche ´ wenn der Ostermontag Feiertag ist ` sieht die Sache anders aus. Dieses Gewirr von Feiertagen und Urlaubstagen muss klar und eindeutig aufgeschlüsselt werden.

Der Urlaubsanspruch in deinem Arbeitsvertrag ist maßgeblich. Ist dieser auf eine 5-Tage-Woche abgestimmt, so hast du in der Regel 20 Tage Urlaub pro Jahr. Diese Zahl wird bei einem Feiertag nicht verändert. Hast du nach einem 6-Tage-Rhythmus oder in eine andere Schichtarbeitsregelung, wird das alles noch etwas uneindeutiger. Schichtpläne können hier für Verwirrung sorgen. Im Einzelhandel ist es jedoch oft so: Dass du mit 24 Urlaubstagen rechnest. In einer Woche mit einem Feiertag nimmst du im Endeffekt ganz gewöhnlich nur fünf Tage von deinem Urlaubsanspruch.

Zusammengefasst—im Einzelhandel zählt der Feiertag nicht als Urlaubstag und deine Berechnung reduziert sich, sodass du für eine Woche mit Feiertag in der Regel nur 4 Tage Urlaub nehmen musst, wenn du bereits einen freien Tag hast. In der Praxis ist das also einfach zu handhaben und du musst dir nicht weiterhin unnötig 💭 darüber machen. Blicke in deinen Arbeitsvertrag—da steht das alles klar und deutlich. Hast du Zweifel—sprich mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung um Missverständnisse zu vermeiden.

Dieser Leitfaden sollte dir helfen klar sehen zu können ebenso wie du deine Urlaubstage in den Wochen mit Feiertagen berechnen kannst. Ein besseres Verständnis deiner Urlaubsansprüche führt ebenfalls zu weniger Stress. Mach das Beste aus deiner wohlverdienten Freizeit!






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