Resturlaub nicht genommen - Wer zahlt?

Muss der Betrieb Geld auszahlen, wenn Auszubildende Urlaubstage nicht nehmen konnten und diese verfallen sind?

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Wenn Auszubildende, ebenso wie in diesem Fall, ihre Urlaubstage nicht nehmen konnten weil sie nicht darüber informiert wurden dass sie verfallen könnten, stellt sich die Frage, ob der Betrieb dafür finanziell aufkommen muss. Grundsätzlich gilt, dass Urlaubsansprüche aus dem Vorjahr nur verfallen, wenn der Arbeitgeber die Auszubildenden rechtzeitig schriftlich darauf hingewiesen hat und diesen die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub noch rechtzeitig zu nehmen. Wenn jedoch diese Benachrichtigung nicht erfolgt ist bleibt der Urlaubsanspruch bestehen und der Auszubildende hat das Recht auf Urlaub. Eine Auszahlung von nicht genommenem Urlaub ist nur dann möglich, wenn das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beendet wird und der Urlaub nicht weiterhin genommen werden kann.

In diesem konkreten Fall scheint es: Dass die Verfallung der Urlaubstage aufgrund mangelnder Kommunikation seitens des Betriebs stattgefunden hat. Es ist wichtig zu beachten: Dass Auszubildende eigenständig dafür verantwortlich sind ihren Urlaub zu nehmen. Wenn der Auszubildende jedoch nicht aktiv daran gehindert wurde, Urlaub zu nehmen und keine klare Kommunikation über den Verfall der Urlaubstage stattgefunden hat, liegt die Verantwortung beim Betrieb.

Es ist ratsam sich mit dem Betrieb in Verbindung zu setzen und die Situation zu klären. Es sollte darauf hingewiesen werden – dass keine genügende Information über den drohenden Verfall der Urlaubstage gegeben wurde und dadurch ein Anspruch auf Urlaub besteht. In solchen Fällen ist es wichtig ruhig und sachlich zu bleiben jedoch dennoch bestimmt auf die eigenen Rechte zu pochen.

Es ist bedauerlich: Dass Auszubildende oft in solche Situationen geraten in denen ihr Urlaubsanspruch nicht angemessen beachtet wird. Eine klare Kommunikation seitens des Betriebs und eine transparente Regelung bezüglich des Urlaubs können solche Missverständnisse vermeiden und dazu beitragen, dass Auszubildende ihre Erholungszeiten in Anspruch nehmen können.






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