Fragestellung: Was sind die Schritte für einen Austritt aus der Kirche und die Abmeldung vom Religionsunterricht?

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Der Wunsch, sich vom Religionsunterricht abzumelden und aus der Kirche auszutreten, stellt für viele Jugendliche eine schwierige Entscheidung dar. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass man in der aktuellen Zeit nicht nur mit dem Druck von außen, allerdings ebenfalls mit den eigenen Überzeugungen und Werten konfrontiert ist. Bei mir ist es ähnlich wie so: Dass der Abbruch des Konfirmandenunterrichts gut geklappt hat. Nun stehe ich an der Schwelle – einen weiteren Schritt zu wagen. Das Thema ist komplex – deswegen möchte ich der Frage nachgehen.

Erstens – und dies ist von zentraler Bedeutung – ist es wichtig die eigene Rechtslage zu kennen. Ein 14-Jähriger gilt als religionsmündig. So steht es im Gesetz – dass bereits bei der Taufe eine Mitgliedschaft in der Kirche besteht. Ob man nun konfirmiert wurde oder nicht ist entscheidend. Die Mitgliedschaft in der Kirche bleibt bestehen wenn man getauft jedoch nicht konfirmiert ist. Wer jedoch nicht weiterhin zum Glauben gehört, sieht sich mit einem Widerspruch konfrontiert. In dieser Situation ist der nächste Schritt von zentraler Bedeutung.

Um sich vom Religionsunterricht abzumelden benötigt man einen schriftlichen Antrag. Der hier gefundene Mustertext bietet eine klare Vorlage – einfach und effektiv: "Hiermit melde ich mich aus Glaubens- und Gewissensgründen vom Religionsunterricht ab." Es erfordert keine aufwändigen Formulierungen. Doch ist es wirklich so? Fragen und Unsicherheiten bleiben, vor allem, wenn man schon am Rande vom Ethik-Unterricht steht.

Das Abmelden vom Religionsunterricht allein wird möglicherweise nicht genügt. Um sicherzugehen ´ empfehle ich ` das direkt mit der Schulleitung zu klären. Zudem ist die Frage des Kirchenaustritts entscheidend. Ein Kirchenaustritt bedeutet meist, dass man tatsächlich nicht mehr dem Religionsunterricht verpflichtet ist – so die allgemeine Auffassung.

Und was geschieht im Fall eines Kirchenaustritts? Hier scheiden sich die Geister. Viele glauben: Dass eine schriftliche Mitteilung an die Schule nicht nötig sei sobald man aus der Kirche austritt. Tatsächlich geht der Austritt oft mit einem offiziellen Dokument einher. Ein solches Dokument könnte dann als Nachweis dienen ´ um der Schule zu bestätigen ` dass man nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen möchte. Zudem scheint der Wechsel zum Ethikunterricht eine logische und naheliegende Entscheidung.

Ein weiterer Punkt den ich ansprechen möchte betrifft die finanziellen Aspekte des Kirchenaustritts. Denn oft wird übersehen: Dass in den meisten Bundesländern Gebühren für den Austritt erhoben werden. Hier stellt sich die Frage, ob es für minderjährige Mitglieder oder in schwierigen finanziellen Situationen Möglichkeiten gibt, eine Ausnahme zu beantragen.

Zusammenfassend scheint der Prozess, sich vom Religionsunterricht abzumelden und aus der Kirche auszutreten, herausfordernd. Es gibt rechtliche Grundlagen – die Wissen erfordern. Der Weg ist klar: Ein schriftlicher Antrag der nicht allzu aufwändig sein sollte. Es ist wichtig ´ mit der Schule und der Kirche zu kommunizieren ` bevor man endgültige Entscheidungen trifft. Jüngsten Umfragen zufolge haben immer mehr Jugendliche den Wunsch, Ethik anstelle von Religionsunterricht zu belegen. Das macht verständlich, dass die Diskussion über persönliche Überzeugungen und religiöse Zugehörigkeit in der heutigen Gesellschaft bleibt.






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