Rechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts für Kinder von austretenden Eltern
Welche Rechte und Möglichkeiten haben Kinder im Religionsunterricht, wenn ihre Eltern aus der Kirche austreten?
In Deutschland sich mit den Fragen rund um Religionsgemeinschaften auseinanderzusetzen, – ist das nicht manchmal ein ganz schön komplexes Unterfangen? Wer die Gesetze und Regelungen einmal studiert hat, weiß, dass vieles vom individuellen Fall abhängt. Eine häufige Situation ist die: Dass ein Elternteil oder gar beide Elternteile aus der Kirche austreten. Die Frage drängt sich auf was dies für ihre Kinder bedeutet. Besonders relevant ist dabei – ebenso wie die Teilnahme am Religionsunterricht und die Möglichkeit einer späteren Konfirmation geregelt sind.
Zunächst einmal – ist es wichtig zu wissen, dass der Religionsunterricht in der Schule nicht an die Kirchenmitgliedschaft gebunden ist. Dies bedeutet konkret – und darauf sollte man achten – dass Kinder die von nicht weiterhin kirchlichen Eltern stammen trotzdem am Religionsunterricht teilnehmen können. Das deutsche System erlaubt es Schulen ´ einen differenzierten Unterricht anzubieten ` der die verschiedenen Religionen inhaltlich behandelt. Hierbei spielt die Zugehörigkeit der Eltern zur Kirche keine Rolle. Das sollte auf keinen Fall missverstanden werden.
Wenn sich die Eltern für die religiöse Erziehung ihres Kindes entscheiden, haben sie damit großen Einfluss. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist klar. Eltern entscheiden, an welchem Religionsunterricht ihre Kinder teilnehmen – unabhängig von der eigenen Kirchenmitgliedschaft. Ein örtlicher Pfarrer oder eine Pfarrerin kann in solchen Fragen weitere Klarheit verschaffen. Eine interessante Option stellen ebenfalls Freikirchen dar die oft eine andere Perspektive auf Religionsfragen anbieten. Dies könnte für einige Familien eine Überlegung wert sein.
Die Möglichkeit der Konfirmation bleibt für das Kind nach einem Kirchenaustritt der Eltern ähnlich wie bestehen. Dies liegt daran – dass die evangelische Kirche grundsätzlich die Taufe des Kindes anerkennt. Eine Ausnahme bilden hier individuelle Regelungen. Auch die persönliche Entscheidung des Kindes in späteren Jahren – respektive das Erreichen der Konfirmationsreife ist entscheidend.
Als Fazit – kann man mit einem klaren „Ja“ zusichern, dass Kinder im Alter von 9⸴5 Jahren weiterhin am Religionsunterricht teilnehmen und sich später konfirmieren lassen können. Der religiöse Hintergrund der Eltern beeinflusst in diesem Kontext nicht die Optionen die dem Kind zur Verfügung stehen. Der Dialog zwischen Eltern · Kind und einem geistlichen Berater kann auch hier hilfreich sein · um die beste Entscheidung zu treffen. Orientieren Sie sich an den Möglichkeiten und den Rechten die das Bildungssystem und die Kirchen bieten; denn Wissen ist Macht – und kann sehr hilfreich sein.
Die gesetzliche Gewährleistung dieses Zugangs ist motivierend. Im Grunde genommen potenziert sich die eigene Verantwortung der Eltern, möglicherweise eine gesunde Balance zu finden zwischen der religiösen Erziehung des Kindes und der eigenen Überzeugungen.
Zunächst einmal – ist es wichtig zu wissen, dass der Religionsunterricht in der Schule nicht an die Kirchenmitgliedschaft gebunden ist. Dies bedeutet konkret – und darauf sollte man achten – dass Kinder die von nicht weiterhin kirchlichen Eltern stammen trotzdem am Religionsunterricht teilnehmen können. Das deutsche System erlaubt es Schulen ´ einen differenzierten Unterricht anzubieten ` der die verschiedenen Religionen inhaltlich behandelt. Hierbei spielt die Zugehörigkeit der Eltern zur Kirche keine Rolle. Das sollte auf keinen Fall missverstanden werden.
Wenn sich die Eltern für die religiöse Erziehung ihres Kindes entscheiden, haben sie damit großen Einfluss. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist klar. Eltern entscheiden, an welchem Religionsunterricht ihre Kinder teilnehmen – unabhängig von der eigenen Kirchenmitgliedschaft. Ein örtlicher Pfarrer oder eine Pfarrerin kann in solchen Fragen weitere Klarheit verschaffen. Eine interessante Option stellen ebenfalls Freikirchen dar die oft eine andere Perspektive auf Religionsfragen anbieten. Dies könnte für einige Familien eine Überlegung wert sein.
Die Möglichkeit der Konfirmation bleibt für das Kind nach einem Kirchenaustritt der Eltern ähnlich wie bestehen. Dies liegt daran – dass die evangelische Kirche grundsätzlich die Taufe des Kindes anerkennt. Eine Ausnahme bilden hier individuelle Regelungen. Auch die persönliche Entscheidung des Kindes in späteren Jahren – respektive das Erreichen der Konfirmationsreife ist entscheidend.
Als Fazit – kann man mit einem klaren „Ja“ zusichern, dass Kinder im Alter von 9⸴5 Jahren weiterhin am Religionsunterricht teilnehmen und sich später konfirmieren lassen können. Der religiöse Hintergrund der Eltern beeinflusst in diesem Kontext nicht die Optionen die dem Kind zur Verfügung stehen. Der Dialog zwischen Eltern · Kind und einem geistlichen Berater kann auch hier hilfreich sein · um die beste Entscheidung zu treffen. Orientieren Sie sich an den Möglichkeiten und den Rechten die das Bildungssystem und die Kirchen bieten; denn Wissen ist Macht – und kann sehr hilfreich sein.
Die gesetzliche Gewährleistung dieses Zugangs ist motivierend. Im Grunde genommen potenziert sich die eigene Verantwortung der Eltern, möglicherweise eine gesunde Balance zu finden zwischen der religiösen Erziehung des Kindes und der eigenen Überzeugungen.