„Der Kirchenaustritt – Was ist zu beachten und bleibt der Religionsunterricht trotzdem bestehen?“

„Welchen Einfluss hat ein Kirchenaustritt auf die Teilnahme am Religionsunterricht?“

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Der Kirchenaustritt wird komplex betrachtet – besonders für junge Menschen. Ein 16-Jähriger überlegt, auszutreten. Seine Gründe liegen klar auf der Hand. Der Glaube an Gott spielt für viele in diesem Alter oft keine Rolle mehr. Eine Abgrenzung von kirchlichen Strukturen kann dann der nächste Schritt sein. Doch was folgt auf diesen Entschluss? Muss man etwas beachten?

Zuerst ist der Gang zum Standesamt oder Pfarramt nötig. Doch los, Eltern braucht es nicht unbedingt! Volljährig wird man erst mit 18 Jahren. Bis zu diesem Alter sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten die sich je nach Bundesland stark unterscheiden. Die eigentlichen Amtswege können Hier unterschiedlich lang und komplex sein. Für genaue Informationen empfiehlt sich ein Blick auf Plattformen wie Kirchenaustritt.de.

Gebühren für den Austritt variieren stark. Manchmal kosten sie bis zu 50 💶 oder mehr. Ironischerweise: der Eintritt in die Kirche ist kostenfrei. Ein Typisches Beispiel für bürokratische Unvereinbarkeit – doch so ist das nun mal!

Viele Schulabsolventen fragen sich – ist der Religionsunterricht weiterhin möglich? Die Antwort ist simpel: Ja, das ist möglich! Der Religionsunterricht ist kein Privileg der Kirchenmitglieder. Auch nach dem Kirchenaustritt kann dein Interesse an religiösen Themen bleiben. Für Schüler die sich mit ethischen Fragestellungen beschäftigen möchten, gibt es ebenfalls den Ethikunterricht - ein sehr spannendes Fach!

In Bayern und im Saarland gibt es jedoch Besonderheiten. Dort ist die Religionsmündigkeit erst ab 18 Jahren gegeben. Dies bedeutet, dass Schüler ab diesem Alter selbstständig entscheiden können, ob sie austreten möchten - und dadurch nicht weiterhin am Religionsunterricht teilnehmen müssen.

Die rechtliche Grundlage sieht in den meisten Bundesländern vor – das bedeutet wer rechtzeitig abmeldet kann auch ohne negative Auswirkungen den Unterricht hinter sich lassen. Andererseits gibt es Einschränkungen für Schüler an konfessionellen Schulen. Dort kann der Austritt von der Schule bedeuten. Verwirrung gibt es jedoch Informationen sind der Schlüssel!

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Der Austritt aus der Kirche ist rechtlich einfacher als viele annehmen. Die Teilnahme am Religionsunterricht bleibt – so lange das Interesse besteht. Der Weg sollte wohl über Kennenlernen der eigenen Wünsche und Überzeugungen führen. Und, alles ist möglich – wie ihr später in die Kirche blickt, bleibt offen.

Eine wohlüberlegte Entscheidung ist langfristig wichtig! Die besten Wünsche an alle die sich auf den Weg machen.






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