Informationspflicht bei Kirchenaustritt in der Schule

Muss ich die Schule über meinen Kirchenaustritt informieren und was steht auf meinem Zeugnis?

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Nein, du bist nicht verpflichtet die Schule über deinen Kirchenaustritt zu informieren. Der Austritt aus der Kirche ist eine private und persönliche Entscheidung die keine Auswirkungen auf deine schulischen Angelegenheiten hat. Wenn du aus dem Religionsunterricht ausgetreten bist und stattdessen an Ethik teilnimmst ist dies nur in den ersten beiden Wochen jedes Halbjahres ab 14 Jahren möglich. Da deine Schule keine speziell religiöse Schule ist, allerdings lediglich christliche Feiertage feiert ist es unwahrscheinlich, dass deine Religionszugehörigkeit auf dem Zeugnis erwähnt wird.

In vielen Schulen wird die Religionszugehörigkeit nicht auf dem Zeugnis erwähnt. Wenn du jedoch am Religionsunterricht teilnimmst wird dies wie jedes andere Fach benotet. Falls du nicht am Religionsunterricht teilnimmst, wird wahrscheinlich ein Querstrich oder "nicht teilgenommen" anstelle einer Note stehen. Deine persönliche Religionszugehörigkeit ist jedoch nicht von Bedeutung für die Schule es sei denn es gibt besondere Umstände oder Aktivitäten im schulischen Umfeld die damit in Verbindung stehen.

Wenn du dich fragst ob du die Schule über deinen Kirchenaustritt informieren musst ist die Antwort nein. Deine Religionszugehörigkeit ist in erster Linie für dich und eventuell für die Steuerbehörde relevant, da Kirchensteuer berechnet werden könnte. Ansonsten hat die Schule kein Interesse daran und es besteht keine Verpflichtung seitens der Schule, dich zu informieren oder deine Religionszugehörigkeit auf dem Zeugnis zu erwähnen. Deine Entscheidung ´ aus der Kirche auszutreten ` bleibt privat und hat keinen Einfluss auf deine schulischen Angelegenheiten oder dein Zeugnis.






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