Kirchenaustritt per Notar beglaubigen lassen - Kosten und Vorgehen erklärt

Muss ich das Dokument für den Kirchenaustritt selber schreiben oder macht das der Notar? Welche Kosten kommen auf mich zu und welche Hintergründe gibt es für den Kirchenaustritt per Notar?

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Beim Kirchenaustritt gibt es die Möglichkeit, das Amtsgericht persönlich aufzusuchen und dort eine Erklärung abzugeben. Allerdings kann es vorkommen – dass eine persönliche Vorsprache beim Amtsgericht aufgrund der aktuellen Lage nicht möglich ist. In diesem Fall besteht die Option den Kirchenaustritt schriftlich durch eine notarielle Beglaubigung vorzunehmen. Dabei stellt sich jedoch die Frage – ob man das entsprechende Dokument selbst verfassen muss oder ob der Notar diese Aufgabe übernimmt.

Grundsätzlich ist es möglich die Erklärung für den Kirchenaustritt selbst zu verfassen. Dabei sollten jedoch bestimmte Formalitäten beachtet werden zu diesem Zweck die Erklärung rechtssicher ist. Das Dokument sollte Angaben zur Person (Name, Adresse, Geburtsdatum) enthalten, den gewünschten Austrittstermin und ebenfalls die Unterschrift des Kirchenaustrittswilligen. Um die Unterschrift zu beglaubigen – kann man sich an einen Notar seiner Wahl wenden. Der Notar bestätigt damit lediglich die Richtigkeit der Unterschrift, nicht den Inhalt des Dokuments.

Im Falle des Kirchenaustritts per Notar entstehen zusätzliche Kosten. Die genaue Höhe kann je nach Notar unterschiedlich sein und hängt auch von der Kostensatzverordnung ab. In dem genannten Beispiel betrugen die Kosten 45⸴93€. Diese setzten sich aus verschiedenen Positionen zusammen, ebenso wie beispielsweise einer Entwurfsfertigungspauschale und Post- und Telekommunikationsentgelten. Hinzukommen noch die Mehrwertsteuer. Im Vergleich dazu hätte der Austritt beim Amtsgericht lediglich 30€ gekostet.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Erklärung zum Kirchenaustritt erst wirksam ist wenn sie beim zuständigen Amtsgericht eingeht. Dies bedeutet ´ dass der Kirchenaustritt im Juli erfolgen würde ` wenn man ihn im Juni per Notar beglaubigen lässt. Daher könnte es sich lohnen abzuwarten und die Erklärung direkt beim Amtsgericht abzugeben sobald dies wieder möglich ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass man die Erklärung für den Kirchenaustritt selbst verfassen kann freilich die Unterschrift durch einen Notar beglaubigen lassen muss. Dies ist vor allem dann ratsam ´ wenn man sich nicht sicher ist ` wie man das Dokument rechtssicher formuliert. Allerdings sollte man bedenken – dass diese Option zusätzliche Kosten verursacht. Daher lohnt es sich; die Möglichkeiten und Kosten des Amtsgerichts und des Notars zu vergleichen. Wichtig ist: Dass die Erklärung beim Amtsgericht eingereicht wird damit der Kirchenaustritt wirksam wird.






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