Das Entstehen einer GmbH und der dafür notwendige Rechtsakt

Mit welchem Rechtsakt wird eine GmbH gegründet und welche Schritte sind dafür erforderlich?

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Um eine GmbH zu gründen, bedarf es eines bestimmten Rechtsaktes. Dieser Rechtsakt ist in § 2 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) festgelegt. Gemäß dieser Bestimmung wird die GmbH durch den Abschluss einer Satzung und einer notariellen Beurkundung des Vertrages errichtet.

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst müssen die Gesellschafter eine Satzung aufsetzen in der die wichtigsten Regelungen und Bestimmungen für die GmbH festgelegt werden. Dazu gehören unter anderem der Name der Gesellschaft der Sitz der Unternehmensgegenstand, das Stammkapital und ebenfalls die Geschäftsführung. Die Satzung muss den Vorschriften des GmbHG entsprechen und sollte deshalb idealerweise von einem Rechtsanwalt oder Notar überprüft werden.

Sobald die Satzung erstellt ist muss der Vertrag über die Gründung der GmbH notariell beurkundet werden. Der Notar prüft dabei die Rechtmäßigkeit der Satzung und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Die notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich um die Rechte und Pflichten der Gesellschafter zu dokumentieren und die rechtliche Sicherheit der GmbH zu gewährleisten.

Nach Abschluss der Satzung und der notariellen Beurkundung erfolgt die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister. Hierzu müssen die Gesellschafter eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Anmeldung müssen Informationen zur GmbH wie der Name der Sitz, das Stammkapital und die Geschäftsführung angegeben werden. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet sein.

Sobald die GmbH erfolgreich im Handelsregister eingetragen ist, gilt sie als rechtlich existierend. Die Eintragung ins Handelsregister dient der öffentlichen Bekanntmachung und ermöglicht es Dritten, Informationen über die GmbH abzurufen. Ab diesem Zeitpunkt können die Geschäfte der GmbH aufgenommen und die Gesellschafter können ihre Tätigkeit als GmbH-Gesellschafter aufnehmen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass das Stammkapital der GmbH bereits vor der Eintragung ins Handelsregister eingezahlt sein muss. Das Mindeststammkapital beträgt 25․000 💶 und muss in bar oder durch Sacheinlagen erbracht werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass die GmbH durch den Abschluss einer Satzung und einer notariellen Beurkundung des Vertrages errichtet wird. Erst nach der erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister gilt die GmbH als rechtlich existierend und kann ihre Tätigkeit aufnehmen. Der Gründungsprozess einer GmbH ist rechtlich anspruchsvoll und erfordert genaue Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen. Es ist daher ratsam – sich bei der Gründung einer GmbH von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.






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