Das Entstehen einer GmbH und der dafür notwendige Rechtsakt

Welche Schritte sind notwendig, um eine GmbH rechtssicher zu gründen?

Uhr
###

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein komplexer Prozess. Ein präziser Rechtsakt ist dafür notwendig. Der legal definierte Rahmen wird in § 2 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgezeigt. gemessen an der Relevanz dieser Vorschrift ist es entscheidend, den genauen Ablauf zu verstehen.

Im ersten Schritt müssen die Gesellschafter eine Satzung erstellen. Diese Satzung ist der Kern der GmbH. Hierin sind elementare Regelungen verankert. Wichtig sind beispielsweise der Name der Gesellschaft der Sitz und das Stammkapital. Darüber hinaus gehören der Unternehmensgegenstand und die Regelungen zur Geschäftsführung dazu. Gemäß den Vorgaben des GmbHG muss die Satzung strengen formalen Vorgaben genügen. Eine Überprüfung durch einen Notar oder Rechtsanwalt ist ratsam. Ein Gericht lediglich darüber informieren? Nein, es ist weiterhin als das.

Der nächste Schritt im Gründungsprozess ist die notarielle Beurkundung. Diese Beurkundung zielt darauf ab die Rechtmäßigkeit der Satzung zu prüfen. Der Notar stellt sicher – dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Diese Beurkundung sichert die Rechte der Gesellschafter. Sie ist nicht optional – allerdings erforderlich. Erst danach kann die GmbH beim Handelsregister angemeldet werden.

Die Anmeldung an das zuständige Amtsgericht kommt nun ins Spiel. In der Anmeldung sind zahlreiche Informationen zur GmbH aufzuführen. Dazu zählen neben dem Namen ebenfalls der Sitz das Stammkapital und die Geschäftsführung. Es muss betont werden: Diese Anmeldung muss von allen Gesellschaftern unterschrieben sein. Was geschieht, anschließend die Anmeldung genutzt wurde? Das Handelsregister führt die Eintragung durch und erst dann existiert die GmbH rechtlich. Dies ist der Moment – der für die Gesellschafter entscheidend ist.

Die Eintragung im Handelsregister hat weitere Bedeutungen. Dritte können jetzt Informationen über die GmbH abrufen. Geschäfte können nun aufgenommen werden. Aber: Vor diesem Schritt ist eine zwingende Bedingung zu erfüllen. Das Stammkapital muss eingezahlt sein. Dieses Minimum beträgt 25․000 💶 und ist entweder als Bareinlage oder durch Sacheinlagen einzubringen.

Abschließend lässt sich festhalten: Der Gründungsprozess einer GmbH ist mehr als eine bloße Formalität. Die GmbH entsteht durch den Abschluss einer Satzung und auch durch notarielle Beurkundung. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister wird sie rechtlich existierend. In den heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es unabdingbar, genaue Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen zu haben. Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ist nicht nur ratsam, sondern oftmals unerlässlich.






Anzeige