Kann ich mich als Schüler selbst krank melden?

Inwiefern dürfen Schüler sich selbst krankmelden und welche Regelungen gibt es dabei?

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Schüler dürfen sich in vielen Schulen selbst krankmelden. Wichtig ist jedoch zu wissen – welche Regeln dabei gelten. Zum Beispiel – das Alter der Schüler spielt eine entscheidende Rolle. In der Regel dürfen nur Schüler ab 18 Jahren eigenständig eine Krankmeldung vornehmen. Jüngere Schüler stehen in der Pflicht die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten einzuholen. Eltern sind oft ein wichtiger Ansprechpartner.

Die Informationspflicht ist ähnlich wie essenziell. Die Schule muss bei einer Erkrankung schnellstmöglich informiert werden. Dies geschieht üblicherweise telefonisch. Zu beachten ist es – am besten ruft man früh am Morgen an. So weiß die Schule rechtzeitig über das Fehlen des Schülers Bescheid. In vielen Institutionen ist es gängig: Dass Schüler selbst anrufen und die Krankmeldung angeben.

Eine weitere wichtige Regel lautet: In den meisten Fällen ist ein ärztliches Attest verpflichtend. Dies gilt in der Regel – wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Hierbei ist es ratsam; einen Arzt aufzusuchen. So erhält man ein entsprechendes Attest. In diesem Zusammenhang sollte man versuchen auf die Dauer der Abwesenheit zu achten. Wer weiterhin als drei Tage nicht zur Schule geht, sollte deshalb ebenfalls proaktiv handeln.

Die Kommunikation mit den Eltern bleibt dennoch wichtig. Auch wenn es nicht zwingend notwendig ist, dass sie die Krankmeldung selbst vornehmen – sie sollten über die Umstände informiert werden. Insbesondere wenn die Eltern gerade nicht erreichbar sind ist es ratsam alternative Kontaktpersonen anzugeben.

Es existieren jedoch Unterschiede zwischen den Schulen. Jedes Lehrerteam hat möglicherweise eigene Regelungen. Schüler sollten daher nicht zögern – besser ist, im Vorfeld beim Sekretariat nachzufragen und sich über die Konventionen zu informieren.

Eine ehrliche und verantwortungsvolle Haltung ist unerlässlich. Selbstkrankmeldungen sollten nicht als Vorwand für Schulschwänzen missbraucht werden. Schüler müssen sicherstellen: Dass sie tatsächlich erkrankt sind und nicht zum Unterricht erscheinen können. Ein bewusster Umgang mit der Null-Fehlertoleranz in vielen Schulen zeigt, ebenso wie ernst das Thema genommen wird.

Zusammenfassend lässt sich feststellen – die Selbstkrankmeldung ist in vielen Schulen möglich. Natürlich sollten stets die spezifischen Regelungen beachtet werden. Und ebendies hier liegt die Verantwortung der Schüler informiert und ehrlich zu handeln.






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