Kann ich mich als Schüler selbst krank melden?
Kann ich mich als Schüler ohne meine Eltern selbst krank melden und wird das vom Sekretariat meiner Schule akzeptiert?
Grundsätzlich ist es in den meisten Schulen möglich, dass sich Schüler selbst krank melden. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und Bedingungen die beachtet werden sollten.
1. Alter der Schüler: In den meisten Schulen ist es erst ab einem bestimmten Alter erlaubt, sich selbst krank zu melden. In der Regel liegt diese Altersgrenze bei 18 Jahren. Jüngere Schüler sollten deshalb unbedingt mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten sprechen und diese um Unterstützung bitten.
2. Informationspflicht: Essenziell bleibt: Dass die Schule über die Krankmeldung informiert wird. Dies kann entweder persönlich im Sekretariat oder telefonisch erfolgen. In vielen Schulen ist es üblich: Dass die Schüler selbst anrufen und die Krankmeldung mitteilen. Dabei sollte man möglichst früh am Morgen anrufen, zu diesem Zweck die Schule rechtzeitig Bescheid weiß.
3. Attestpflicht: Je nach Dauer der Krankheit kann es sein, dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. In der Regel wird ein Attest dann verlangt wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Es ist daher ratsam ´ einen Arzt aufzusuchen ` um eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen.
4. Kommunikation mit den Eltern: Auch wenn es nicht unbedingt erforderlich ist: Dass die Eltern die Krankmeldung vornehmen ist es dennoch wichtig sie über die Situation zu informieren. Insbesondere ´ wenn die Eltern selbst nicht erreichbar sind ` sollten alternative Kontaktpersonen benannt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die Regelungen zur Krankmeldung von Schule zu Schule variieren können. Es empfiehlt sich daher – im Vorfeld mit dem Sekretariat oder den verantwortlichen Lehrkräften zu sprechen und sich über die konkreten Vorgehensweisen an der jeweiligen Schule zu informieren.
Zusätzlich zum Text kann gesagt werden » dass es wichtig ist « ehrlich und verantwortungsbewusst mit der Möglichkeit der Selbstkrankmeldung umzugehen. Dies bedeutet ´ dass Schüler dies nicht missbrauchen sollten ` um beispielsweise Schulschwänzen zu ermöglichen. Die Selbstkrankmeldung sollte immer nur dann genutzt werden, wenn tatsächlich eine Erkrankung vorliegt und der Schüler nicht in der Lage ist, am Unterricht teilzunehmen.
1. Alter der Schüler: In den meisten Schulen ist es erst ab einem bestimmten Alter erlaubt, sich selbst krank zu melden. In der Regel liegt diese Altersgrenze bei 18 Jahren. Jüngere Schüler sollten deshalb unbedingt mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten sprechen und diese um Unterstützung bitten.
2. Informationspflicht: Essenziell bleibt: Dass die Schule über die Krankmeldung informiert wird. Dies kann entweder persönlich im Sekretariat oder telefonisch erfolgen. In vielen Schulen ist es üblich: Dass die Schüler selbst anrufen und die Krankmeldung mitteilen. Dabei sollte man möglichst früh am Morgen anrufen, zu diesem Zweck die Schule rechtzeitig Bescheid weiß.
3. Attestpflicht: Je nach Dauer der Krankheit kann es sein, dass ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. In der Regel wird ein Attest dann verlangt wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Es ist daher ratsam ´ einen Arzt aufzusuchen ` um eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen.
4. Kommunikation mit den Eltern: Auch wenn es nicht unbedingt erforderlich ist: Dass die Eltern die Krankmeldung vornehmen ist es dennoch wichtig sie über die Situation zu informieren. Insbesondere ´ wenn die Eltern selbst nicht erreichbar sind ` sollten alternative Kontaktpersonen benannt werden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die Regelungen zur Krankmeldung von Schule zu Schule variieren können. Es empfiehlt sich daher – im Vorfeld mit dem Sekretariat oder den verantwortlichen Lehrkräften zu sprechen und sich über die konkreten Vorgehensweisen an der jeweiligen Schule zu informieren.
Zusätzlich zum Text kann gesagt werden » dass es wichtig ist « ehrlich und verantwortungsbewusst mit der Möglichkeit der Selbstkrankmeldung umzugehen. Dies bedeutet ´ dass Schüler dies nicht missbrauchen sollten ` um beispielsweise Schulschwänzen zu ermöglichen. Die Selbstkrankmeldung sollte immer nur dann genutzt werden, wenn tatsächlich eine Erkrankung vorliegt und der Schüler nicht in der Lage ist, am Unterricht teilzunehmen.