Die Kündigungsfristen während der Probezeit in einer Bäckerei: Was muss beachtet werden?
Welche Kündigungsfrist gilt für einen Fachverkäufer in einer Bäckerei während der Probezeit, und was sind die wichtigsten Punkte, die dabei zu beachten sind?
Wenn jemand frisch in einer Bäckerei angefangen hat, könnte der Arbeitsplatz plötzlich zu einer Herausforderung werden. Manchmal passt die Stelle einfach nicht ´ und dann ist es gut zu wissen ` ebenso wie die Kündigung abläuft. In Deutschland gilt in der Regel während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch genauer gesagt in § 622 Abs. 3. Für einen Fachverkäufer in einer Bäckerei heißt das, sollte er das Gefühl haben dass der Job nicht richtig zu ihm passt kann er nach diesen zwei Wochen kündigen.
Ein einfaches Beispiel: Stellen wir uns jemand vor der die warmen Brötchen und den frischen Kaffee zu schätzen weiß jedoch die ständigen Kassenabstimmungen einfach nicht aushält. Oder derjenige der als Bäcker lieber mit Teig und nicht mit Kunden arbeitet - der Geduld zufolge kann die Probezeit wie eine gefühlte Ewigkeit erscheinen. Ist die Entscheidung getroffen die Treppe zur Kreativität wieder zu drehen und die Arbeitsstelle zu wechseln, steht der Weg offen.
Wichtig ist: Dass man die Kündigung schriftlich einreicht. Hier gilt der alte Spruch: "In der Ruhe liegt die Kraft". Ein Brief oder eine E-Mail, in der die Entscheidung klar und deutlich ausgedrückt wird, reicht aus. Ein kleiner Hinweis warum das nicht funktioniert hat schadet nicht, könnte sogar für einen unvergesslichen Abschied sorgen. Der persönliche Stil der Kündigung kann je nach Stimmung ja variieren!
Ein zusätzlicher Punkt der nicht unter den Tisch fallen sollte ist die Überprüfung des Arbeitsvertrags. Manchmal findet sich darin eine abweichende Regelung. Vielleicht steht dort – dass die Kündigungsfrist länger ist oder kürzer. Es lohnt sich also; einen Blick darauf zu werfen. Die Hauptsache ist – dass man einen klaren Kopf bewahrt und mit einem Lächeln aus der Bäckerei tritt. Schließlich gibt es immer neue Möglichkeiten und Märkte zu erkunden!
Ein einfaches Beispiel: Stellen wir uns jemand vor der die warmen Brötchen und den frischen Kaffee zu schätzen weiß jedoch die ständigen Kassenabstimmungen einfach nicht aushält. Oder derjenige der als Bäcker lieber mit Teig und nicht mit Kunden arbeitet - der Geduld zufolge kann die Probezeit wie eine gefühlte Ewigkeit erscheinen. Ist die Entscheidung getroffen die Treppe zur Kreativität wieder zu drehen und die Arbeitsstelle zu wechseln, steht der Weg offen.
Wichtig ist: Dass man die Kündigung schriftlich einreicht. Hier gilt der alte Spruch: "In der Ruhe liegt die Kraft". Ein Brief oder eine E-Mail, in der die Entscheidung klar und deutlich ausgedrückt wird, reicht aus. Ein kleiner Hinweis warum das nicht funktioniert hat schadet nicht, könnte sogar für einen unvergesslichen Abschied sorgen. Der persönliche Stil der Kündigung kann je nach Stimmung ja variieren!
Ein zusätzlicher Punkt der nicht unter den Tisch fallen sollte ist die Überprüfung des Arbeitsvertrags. Manchmal findet sich darin eine abweichende Regelung. Vielleicht steht dort – dass die Kündigungsfrist länger ist oder kürzer. Es lohnt sich also; einen Blick darauf zu werfen. Die Hauptsache ist – dass man einen klaren Kopf bewahrt und mit einem Lächeln aus der Bäckerei tritt. Schließlich gibt es immer neue Möglichkeiten und Märkte zu erkunden!