Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit

Was passiert, wenn man während der Probezeit beim Fahren eines Fahrrads in der Fußgängerzone erwischt wird? Muss die Probezeit deswegen verlängert werden?

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Wenn du während deiner Probezeit beim Fahren eines Fahrrads in einer Fußgängerzone erwischt wurdest, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die genaue Höhe der Geldstrafe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wenn du die Fußgängerzone befahren hast, ohne dass dies erlaubt war, beträgt die Geldstrafe 15 €. Falls du dabei andere Personen behindert hast, erhöht sich die Strafe auf 20 €. Wenn du andere gefährdet hast, sind 25 € fällig. Bei Unfallfolge oder Sachbeschädigung beträgt die Strafe 30 €.

In Bezug auf die Verlängerung der Probezeit gibt es jedoch Entwarnung: Das Fahren eines Fahrrads in der Fußgängerzone zählt normalerweise nicht als A- oder B-Verstoß. Wenn es sich also um eine einzelne Ordnungswidrigkeit handelt und du ansonsten keine weiteren Verstöße begangen hast, wird deine Probezeit wahrscheinlich nicht verlängert.

Es ist jedoch wichtig zu betonen: Dass eine häufige Wiederholung von Ordnungswidrigkeiten während der Probezeit zu Konsequenzen führen kann. Solltest du also in Zukunft erneut auffällig werden und weitere Verstöße begehen, könnte dies zu einer Verlängerung der Probezeit oder sogar zum Entzug deiner Fahrerlaubnis führen.

Es ist ratsam sich an die Verkehrsregeln zu halten insbesondere während der Probezeit um unangenehme Folgen zu vermeiden. Denn ebenfalls wenn das Fahren eines Fahrrads in der Fußgängerzone an sich nur eine kleine Ordnungswidrigkeit darstellt, können wiederholte Verstöße zu ernsthaften Konsequenzen führen.






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