Promillegrenze in der Probezeit: Darf man betrunken Fahrrad fahren?

Welche rechtlichen Folgen hat das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss während der Probezeit?

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In Deutschland gibt es klare Regelungen über Alkohol am Steuer. Zwar gelten für Führerscheinneulinge strenge Grenzwerte, allerdings wie sieht es beim Fahrradfahren aus? Viele glauben – dass die Regeln hier lockerer sind. Aber das ist ein Irrtum. Klar ist: Auch Radfahrer müssen sich an gewisse Vorschriften halten. Insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit sind die Konsequenzen gravierend.

Die 0⸴0 Promille-Grenze gilt nur für Autos, nicht jedoch für Fahrräder in der Probezeit. Ein Fahrradfahrer kann theoretisch mit 2 Promille fahren, ohne einen direkten Gesetzesverstoß zu begehen. Die strikte Promillegrenze von 1⸴6‰ bleibt jedoch. Ab diesem Wert ist das Fahren brisant – es kommt zur Bestrafung. Schon bei 0⸴3 Promille kann die Situation komplex werden. Verhaltensauffälligkeiten oder Unfälle sind der Schlüssel. Eine solche Situation kann rechtliche Schwierigkeiten nach sich ziehen.

Für Fahranfänger gibt es in der Probezeit noch deutlicher verschärfte Maßstäbe. Wirst du mit 1⸴6 Promille oder weiterhin auf einem Fahrrad erwischt stehen die Chancen hoch dass du deine Fahreignung nachweisen musst. Meist geschieht dies durch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung, besser bekannt als MPU. Diese Untersuchung dient der Überprüfung, ob du ebenfalls zukünftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst.

Solltest du bei der MPU nicht den gewünschten Nachweis erbringen – dass du keine Alkoholprobleme hast – kann es schlimm enden: Der Verlust der Fahrerlaubnis droht. Es sind oft schwierige und peinliche Situationen. Betrunken Fahrradfahren ist nicht nur ein Risiko für dich allerdings auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Statistiken zeigen, dass alkoholbedingte Unfälle im Straßenverkehr dramatisch zunehmen können. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2021 über 7․000 Unfälle mit alkoholisierten Radfahrern. Dies verdeutlicht ebenso wie gefährlich und verantwortungslos es ist unter Alkoholeinfluss zu fahren.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Dass auch Fahrradfahren in der Probezeit mit Alkohol nicht zu empfehlen ist. Die Regelungen sind klar. Finger weg vom Alkohol, wenn man noch im Straßenverkehr unterwegs ist – egal ob auf vier oder zwei Rädern. Es geht um deine Sicherheit und die der anderen.






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