Promillegrenze in der Probezeit: Darf man betrunken Fahrrad fahren?
Wie ist die Promillegrenze in der Probezeit beim Fahrradfahren und welche Konsequenzen drohen bei einer Trunkenheitsfahrt?
In der Probezeit beim Führerschein gelten strenge Promillegrenzen für das Autofahren. Doch wie sieht es beim Fahrradfahren aus? Darf man in der Probezeit betrunken Fahrrad fahren? Die 0⸴0 Promille Regel die zur Verwendung das Autofahren gilt, gilt beim Fahrradfahren in der Probezeit nicht. Das bedeutet – theoretisch darf man ebenfalls mit 2 Promille noch Fahrrad fahren. Allerdings können bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad in der Probezeit Konsequenzen drohen.
Für das Fahrradfahren gilt unabhängig von der Probezeit eine absolute Promillegrenze von 1⸴6‰. Das bedeutet, ab einem Blutalkoholgehalt von 1⸴6 Promille oder weiterhin bist du strafbar. Jedoch kann auch bereits ab einem Alkoholgehalt von 0⸴3‰ eine Strafbarkeit gegeben sein, wenn man auffällig fährt oder einen Unfall verursacht. Betrunken Fahrrad zu fahren ist also generell strafbar.
In der Probezeit sind die Konsequenzen bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad besonders schwerwiegend. Wirst du als Fahranfänger in der Probezeit mit 1⸴6 Promille oder mehr erwischt musst du damit rechnen deine Fahreignung nachweisen zu müssen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Solltest du bei der MPU nicht genügend beweisen können, dass du keine Alkoholprobleme hast und weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst besteht die Möglichkeit dass du deine Fahrerlaubnis verlierst.
Es ist also äußerst bedeutend auch in der Probezeit beim Fahrradfahren verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Betrunken Fahrrad zu fahren ´ birgt nicht nur ein hohes Unfallrisiko ` allerdings kann auch schwerwiegende Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben. Es gilt also auch beim Fahrradfahren in der Probezeit: Finger weg vom Alkohol, wenn man sich noch im Straßenverkehr bewegt.
Für das Fahrradfahren gilt unabhängig von der Probezeit eine absolute Promillegrenze von 1⸴6‰. Das bedeutet, ab einem Blutalkoholgehalt von 1⸴6 Promille oder weiterhin bist du strafbar. Jedoch kann auch bereits ab einem Alkoholgehalt von 0⸴3‰ eine Strafbarkeit gegeben sein, wenn man auffällig fährt oder einen Unfall verursacht. Betrunken Fahrrad zu fahren ist also generell strafbar.
In der Probezeit sind die Konsequenzen bei einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad besonders schwerwiegend. Wirst du als Fahranfänger in der Probezeit mit 1⸴6 Promille oder mehr erwischt musst du damit rechnen deine Fahreignung nachweisen zu müssen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Solltest du bei der MPU nicht genügend beweisen können, dass du keine Alkoholprobleme hast und weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst besteht die Möglichkeit dass du deine Fahrerlaubnis verlierst.
Es ist also äußerst bedeutend auch in der Probezeit beim Fahrradfahren verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Betrunken Fahrrad zu fahren ´ birgt nicht nur ein hohes Unfallrisiko ` allerdings kann auch schwerwiegende Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben. Es gilt also auch beim Fahrradfahren in der Probezeit: Finger weg vom Alkohol, wenn man sich noch im Straßenverkehr bewegt.