Probezeit nach Bestehen der Fahrprüfung oder ab 17. Geburtstag?

Wann beginnt die Probezeit nach Erhalt des Führerscheins für jemanden, der die praktische Fahrprüfung am 12.11.19 bestanden hat und am 24.11.02 geboren wurde, den Führerschein jedoch erst am 02.12.19 abholen konnte?

Uhr
Die Probezeit beginnt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrprüfung. In diesem speziellen Fall hingegen startet die Probezeit erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres, also am 24․11.19. Das ist der Tag – an dem der Führerschein gültig wird. Falls du zuvor schon die Fahrerlaubnisklassen AM oder A1 hattest, beginnt die Probezeit ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Somit gilt, dass die 2-jährige Probezeit ab deinem 17. Geburtstag läuft und nicht ab dem Datum an dem du den Führerschein in den Händen hältst. Wenn der Führerschein tatsächlich erst am 02․12.19 abgeholt wurde, kann es höchstens die Prüfungsbescheinigung gewesen sein. Denn den offiziellen Führerschein gibt es erst nach Abholung. Essenziell bleibt während der Probezeit ohne Verstoß zu fahren um keine Verlängerung oder weitere Auflagen zu riskieren. Also, feier deinen 17. Geburtstag nach, denn das markiert den offiziellen Startpunkt deiner Fahrerlaubnis und der Probezeit!






Anzeige