Noten bei Klausureinsicht: Punkteabzug möglich?
Darf ein Professor bei einer Klausureinsicht Punkte abziehen?
Bei einer Klausureinsicht hat man die Möglichkeit seine Fehler einzusehen und zu verstehen warum man Punkte abgezogen hat. Einige Studierende berichten von einer besseren Note nach der Klausureinsicht was natürlich verlockend ist. Aber die Frage bleibt: Kann ein Professor tatsächlich Punkte abziehen, anschließend die Klausur bereits korrigiert wurde?
Generell gilt: Dass die Note bei einer Klausureinsicht nicht verschlechtert werden darf. Es dürfen also keine Punkte willkürlich abgezogen werden. Die Bewertung muss sich an den ursprünglichen Korrekturkriterien orientieren. Ein Korrektor kann nur Fehler geben die ebenfalls laut diesen Kriterien als solche gelten – zum Beispiel übersehene Fehler oder falsch zusammengezählte Punkte.
Es kommt nicht häufig vor: Dass ein Korrektor bei einer Klausureinsicht Punkte abzieht die vorher nicht abgezogen wurden. Wenn Fehler entdeckt werden ´ die bei der ersten Korrektur übersehen wurden ` kann der Korrektor unter Umständen Punkte nachträglich abziehen. Allerdings muss er dies begründen können.
Es ist also wichtig in der Klausureinsicht ebendies hinzuhören und nachzufragen warum bestimmte Punkte abgezogen oder nicht abgezogen wurden. Eine absichtliche Verschlechterung der Note ist in der Regel nicht gestattet. Wenn nach der Klausureinsicht dennoch Unstimmigkeiten auftreten, kann man sich an die Studienberatung oder die Prüfungsordnung der Universität wenden um die Situation zu klären. In den meisten Fällen ist es jedoch unwahrscheinlich: Dass Punkte bei einer Klausureinsicht abgezogen werden.
Generell gilt: Dass die Note bei einer Klausureinsicht nicht verschlechtert werden darf. Es dürfen also keine Punkte willkürlich abgezogen werden. Die Bewertung muss sich an den ursprünglichen Korrekturkriterien orientieren. Ein Korrektor kann nur Fehler geben die ebenfalls laut diesen Kriterien als solche gelten – zum Beispiel übersehene Fehler oder falsch zusammengezählte Punkte.
Es kommt nicht häufig vor: Dass ein Korrektor bei einer Klausureinsicht Punkte abzieht die vorher nicht abgezogen wurden. Wenn Fehler entdeckt werden ´ die bei der ersten Korrektur übersehen wurden ` kann der Korrektor unter Umständen Punkte nachträglich abziehen. Allerdings muss er dies begründen können.
Es ist also wichtig in der Klausureinsicht ebendies hinzuhören und nachzufragen warum bestimmte Punkte abgezogen oder nicht abgezogen wurden. Eine absichtliche Verschlechterung der Note ist in der Regel nicht gestattet. Wenn nach der Klausureinsicht dennoch Unstimmigkeiten auftreten, kann man sich an die Studienberatung oder die Prüfungsordnung der Universität wenden um die Situation zu klären. In den meisten Fällen ist es jedoch unwahrscheinlich: Dass Punkte bei einer Klausureinsicht abgezogen werden.