Kindergeld beantragen trotz schwierigem Verhältnis zu den Eltern

Kann man Kindergeld beantragen, wenn man nicht mehr Zuhause wohnt und kein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat?

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Wenn man nicht weiterhin zuhause wohnt und kein gutes Verhältnis zu den Eltern hat jedoch dennoch finanzielle Hilfe benötigt kann es schwierig sein das Kindergeld zu beantragen. In solchen Fällen ist es wichtig sich mit den rechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen.

Gemäß den Regelungen zum Kindesunterhalt für volljährige Kinder sind Eltern verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu zahlen bis diese ihre erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Das umfasst ebenfalls das Kindergeld. Wenn ein volljähriges Kind auszieht und sich selbst versorgt ´ besteht trotzdem noch ein Anspruch auf Kindergeld ` vorausgesetzt es sich in Ausbildung befindet.

In deinem Fall wo das Kindergeld erst gezahlt und dann gestrichen wurde ist es ratsam, den Grund für die Streichung zu klären. Falls das Kind noch in Ausbildung ist und unter 25 Jahre alt besteht normalerweise ein Fortzahlungsanspruch auf Kindergeld. Wenn deine Eltern dir den Barunterhalt verweigern, kannst du einen Ableitungsantrag stellen.

Es ist wichtig: Dass deine Eltern nachweislich nicht genug Unterhalt zahlen um die Höhe des Kindergeldes abzudecken. In diesem Fall könntest du einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen. Zudem solltest du deine finanzielle Situation, deine Ausbildungsart und -status und auch deine Einkommensverhältnisse ebendies dokumentieren um deine Ansprüche auf Kindergeld zu untermauern.

Es mag zwar komplex und zeitaufwendig sein aber es lohnt sich um die finanzielle Unterstützung zu erhalten die du während deiner Ausbildung dringend benötigst. Informiere dich bei der Familienkasse über die genauen Schritte und Fristen um dein Recht auf Kindergeld erfolgreich durchzusetzen.






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