Finanzielle Unterstützung für Auszubildende beim Ausziehen
Wie kann ich als Auszubildende/r finanzielle Unterstützung erhalten, um auszuziehen, wenn mein Einkommen nicht ausreicht?
Als Auszubildende/r, die/der eine eigene Wohnung beziehen möchte jedoch nicht genug verdient, gibt es verschiedene Möglichkeiten um finanzielle Hilfe zu erhalten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen ob die Ausbildung zur Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte zumutbar ist und wie weit die Entfernung zur Ausbildungsstelle ist. Wenn die Ausbildungsstelle über 50 km weit entfernt ist und die Entfernung zum Wohnort der Eltern nicht zumutbar ist, besteht die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Es ist ratsam diesen Antrag vor Beginn der Ausbildung zu stellen da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann, bevor man Geld erhält.
Des Weiteren können die Eltern unterhaltspflichtig sein solange man sich in Ausbildung befindet. Allerdings wird das eigene Einkommen und das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Wenn das eigene Einkommen und das Kindergeld hoch genug sind kann der Unterhaltsanspruch gegen Null tendieren. Dennoch ist es möglich ´ Kindergeld zu erhalten ` solange man unter 25 Jahre alt ist und in Ausbildung.
Eine weitere Option ist die Berufsausbildungsbeihilfe die deckungsgleich beim Bafög vom Einkommen der Eltern abhängig sein kann. Wenn die Eltern zu viel verdienen – können sie stattdessen unterhaltspflichtig sein.
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit » einen Zuschuss zu beantragen « wenn der Ausbildungsplatz von der aktuellen Wohnung aus nicht erreichbar ist. Dieser Zuschuss wird jedoch möglicherweise nicht finanziert, da "das Amt" im Grunde genommen nur Steuergelder weiterleitet.
Insgesamt gibt es also verschiedene Wege um finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn man als Auszubildende/r ausziehen möchte und das eigene Einkommen nicht ausreicht. Es ist ratsam sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen um die finanzielle Situation zu optimieren und den Auszug zu ermöglichen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen ob die Ausbildung zur Erreichbarkeit der Ausbildungsstätte zumutbar ist und wie weit die Entfernung zur Ausbildungsstelle ist. Wenn die Ausbildungsstelle über 50 km weit entfernt ist und die Entfernung zum Wohnort der Eltern nicht zumutbar ist, besteht die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Es ist ratsam diesen Antrag vor Beginn der Ausbildung zu stellen da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann, bevor man Geld erhält.
Des Weiteren können die Eltern unterhaltspflichtig sein solange man sich in Ausbildung befindet. Allerdings wird das eigene Einkommen und das Kindergeld auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Wenn das eigene Einkommen und das Kindergeld hoch genug sind kann der Unterhaltsanspruch gegen Null tendieren. Dennoch ist es möglich ´ Kindergeld zu erhalten ` solange man unter 25 Jahre alt ist und in Ausbildung.
Eine weitere Option ist die Berufsausbildungsbeihilfe die deckungsgleich beim Bafög vom Einkommen der Eltern abhängig sein kann. Wenn die Eltern zu viel verdienen – können sie stattdessen unterhaltspflichtig sein.
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit » einen Zuschuss zu beantragen « wenn der Ausbildungsplatz von der aktuellen Wohnung aus nicht erreichbar ist. Dieser Zuschuss wird jedoch möglicherweise nicht finanziert, da "das Amt" im Grunde genommen nur Steuergelder weiterleitet.
Insgesamt gibt es also verschiedene Wege um finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn man als Auszubildende/r ausziehen möchte und das eigene Einkommen nicht ausreicht. Es ist ratsam sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen um die finanzielle Situation zu optimieren und den Auszug zu ermöglichen.